Wie aus der am 10. Januar durchgesickerten sogenannten Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums (BMF) für die abschließenden Beratungen des Bundestags-Haushaltsausschusses hervorgeht, sollen das Förderprogramm für Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI) und das Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten“ (EMK) 2024 auslaufen. Verbindlich zugesagte Förderungen werden dann zwar noch ausgezahlt, bereits gestellte Förderanträge werden aber nicht mehr bewilligt. Lkw mit alternativen Antrieben könnten künftig nur noch über die Förderrichtlinie Elektromobilität und das „Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) gefördert werden, und das lediglich in geringem Umfang.
Bei der Ladeinfrastruktur für Lkw plant das BMF auf den ersten Blick ebenfalls Kürzungen. Diese haben aber eher verfahrenstechnischen Charakter: Weil die erste Ausschreibung 2023 nicht rechtzeitig zustande gekommen ist, wird 2024 weniger frisches Geld benötigt. Dafür werden für die Folgejahre die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen erhöht.
Die Parlamentarier folgen den Vorschlägen des Ministeriums im Regelfall, setzen aber bisweilen auch eigene Akzente. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses, in der der Feinschliff am Haushaltsentwurf vorgenommen wird, ist derzeit für den 18. Januar geplant.
Betriebsförderung für Güterbahnen wird gekürzt
Sehr überraschend will das BMF auch bei den Zuschüssen für den Schienengüterverkehr kürzen. Die Trassenpreisförderung soll von 350 Millionen Euro pro Jahr schon 2024 auf gut die Hälfte sinken. Die „Anlagenpreisförderung“ – dahinter verbergen sich Zuschüsse zu den Entgelten für die Nutzung von Rangierbahnhöfen – soll von 85 auf 20 Millionen Euro verringert werden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) kritisierte die geplanten Kürzungen. „Für das laufende Jahr haben wir die meisten Verhandlungen schon geführt und die Verträge mit den Kunden längst abgeschlossen“, ließ sich VDV-Vizepräsident Joachim Berends zitieren. „Nachträgliche Preissteigerungen, weil Fördermittel wegbrechen, können wir deshalb nicht weiterreichen, sondern bleiben darauf sitzen.“
Umschichtung bei Schieneninvestitionen
Bei den Investitionsmitteln für das DB-Schienennetz sind deutliche Verschiebungen geplant. Aus den Töpfen für Neu- und Ausbau, die Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik und die Ertüchtigung von Personenbahnhöfen sollen zusammen knapp 978 Millionen Euro zusätzlich in den Erhalt des Schienennetzes fließen. Die vier Milliarden Euro für Baukostenzuschüsse, die bisher im Klima- und Transformationsfonds (KTF) gebucht waren, finden sich nun – um 375 Millionen Euro aufgestockt – im regulären Eisenbahn-Etat als zusätzliche Eigenkapitalerhöhung für die DB AG wieder. Bestimmt sind sie für die „Ertüchtigung des Schienennetzes“. Vier Milliarden Euro davon sind allerdings gesperrt und sollen erst freigegeben werden, wenn der Bund mindestens zwei Milliarden Euro aus dem Verkauf von Bundesbeteiligungen erlöst hat.