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BAG stellt mehrere Verstöße bei Kabotage-Kontrollen fest

17.02.2021 14:40 Uhr
Insgesamt hat das BAG 200 Fahrzeuge kontrolliert (Symbolbild)
© Foto: Sven Kaestner/AP Photo/dpa/picture-alliance

Die meisten Verstöße hat das Bundesamt für Güterverkehr außerhalb der Schwerpunktkontrollen entdeckt. Besonders viele gab es demnach beim Fahrpersonalrecht.

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Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat kürzlich Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Kabotagebestimmungen an 17 Kontrollstellen durchgeführt. Laut BAG wurden insgesamt 200 Fahrzeuge kontrolliert, 189 davon auf die Einhaltung der Kabotage-Bestimmungen. Sieben Verstöße seien dabei festgestellt worden. Außerhalb des Kontrollschwerpunktes fanden zudem Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten statt. 144 Fahrzeuge kontrollierte das BAG im Fahrpersonalrecht und von diesen 108 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit. Die Kontrollen ergaben dem BAG zufolge 53 Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht, davon 26 gegen die Regelungen der wöchentlichen Ruhezeit. Bei den auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden drei Verstöße festgestellt.

Die Kontrollen hätten insbesondere an stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrenen Strecken und Verkehrsknotenpunkten stattgefunden. Einzelne Kontrollen erfolgten in räumlicher Nähe zu den Häfen Hamburg und Trier sowie beidseitig an den Hauptverkehrswegen der Nord-Süd-Achse an den Autobahnen A 3, A 5, A 7 und A 61.

An den Maßnahmen beteiligten sich 42 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes. Darüber hinaus kamen Technikexperten des Straßenkontrolldienstes zur Durchführung von technischen Unterwegskontrollen (TUK) zum Einsatz.

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt rund 26.910 Euro vereinnahmt. Die gewonnenen Kontrollergebnisse sollen laut BAG ausgewertet werden und in die nachgelagerten Betriebskontrollen mit einfließen. Auch für das Jahr 2021 sei die bundesweite Fortführung der Kontrollaktionen fester Bestandteil der weiteren Planung. (ja)

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