Tipps für Lkw-Fahrer: Sicherheit am Steuer - Teil 3
Der Beruf des Lkw-Fahrers ist belastend: ein hektischer Alltag im dichten Straßenverkehr, hohe Anforderungen an die Gesundheit und ein anspruchsvoller Umgang mit großen Maschinen. TÜV SÜD gibt in einer Serie Tipps für mehr Sicherheit. Teil 3: Technische Unterstützung.
Keine tödlichen Verkehrsunfälle mehr und keine mit Schwerverletzten bis zum Jahr 2050. So lautet das Ziel der "Vision Zero", das die EU Kommission verfolgt. Der Weg dorthin führt unter anderem über Sicherheitstechnologien, die die Kommission kontinuierlich auf ihren Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit prüft (s. Infokasten "Der gesetzliche Weg zur `Vision Zero´"). Diese und andere Faktoren tragen dazu bei, dass die Anzahl der im Straßenverkehr Getöteten laut Statistischem Bundesamt seit 2013 von 3339 auf 2788 im Jahr 2022 gesunken ist. Gute Gründe, dranzubleiben - auch aufseiten der Berufskraftfahrer, für die Fahrerassistenzsysteme im Einsatz sind. Durch regelmäßige Schulungen, wie sie auch die TÜV SÜD Akademie anbietet, bleibt man am Ball (s. Infokasten "Weiterbildungen in der TÜV SÜD Akademie").
Unter anderem sollte sich Mann und Frau am Steuer intensiv mit den im Folgenden beschriebenen Assistenzsystemen beschäftigen - nicht nur in der Theorie. "Auch praktische Fahrertrainings werden immer wichtiger", ergänzt Christian Egger, Leiter der Service-Line Truck Services bei TÜV SÜD Division Mobility. "Man muss wissen, warum und wann ein System auslöst, um in der Situation selbst nicht zu erschrecken, und um zu wissen, wie man damit umzugehen hat."
1. Müdigkeitsassistent
Viele Unfälle passieren aufgrund von Sekundenschlaf. Die Müdigkeits- und Aufmerksamkeitserkennung soll Abhilfe schaffen - im Pkw-Bereich ist sie schon länger etabliert, im Lkw-Bereich ist sie für Neuzulassungen über 3,5 Tonnen ab 7. Juli 2024 vorgeschrieben. "Das System erkennt, wann eine Fahrpause sinnvoll wäre - über diverse technische Ansätze wie Sensoren in den Spiegeln, die die Augenbewegung des Fahrers oder der Fahrerin beobachten, oder auch über Algorithmen und Parameter wie schnelle Pedalbetätigungen und ruckartige Spurwechsel ohne Blinken", erklärt Egger.
Diese Empfehlung zu ignorieren, ist laut dem TÜV SÜD Experten fahrlässig, denn: "In 90 Prozent der Fälle hat die Müdigkeitserkennung recht." Wenn das System anschlägt, reicht kein "Kaffee to drive". Vielmehr sollte man anhalten, austeigen und mindestens 15 Minuten spazieren gehen. Fettiges Essen bei der Pause macht eher noch müder.
Weiterbildungen in der TÜV SÜD Akademie
2. Notbremsassistent
Der Notbremsassistent gehört für bestimmte Lkw-Klassen zur Pflichtausstattung - die aber teils auch deaktivierbar ist. "Das System wurde eingeführt, weil bekannt ist, dass der Mensch zaghaft bremst - selbst in Notsituationen", erläutert Egger. "Durch die zu langsame Verzögerung kommt es schnell zum Aufprall." Ein Notbremssystem soll dagegen dafür sorgen, dass Auffahrszenarien im Vorfeld erkannt werden, und den Fahrer oder die Fahrerin darauf hinweisen. Erfolgt keine oder nur eine verzögerte Reaktion, löst das System selbstständig aus und übernimmt das Abbremsen.
"Die dabei erzeugten Verzögerungen sind heftig - und auch wenn es zu Fehlauslösungen kommen kann, die man aber dann noch übersteuern kann, sollten diese Systeme dauerhaft aktiviert und genutzt werden", urteilt Egger. "Mit Schulungen kann man sich darauf vorbereiten und wissen, wie das System reagiert und wie man selbst in Notsituationen damit umgeht."
Der gesetzliche Weg zur "Vision Zero"
Die EU Verordnung 661/2009 aus dem Jahr 2009, die unter anderem ESP, Notbrems- und Spurhalteassistent behandelt - mit dazugehörigen Ausnahmeregelungen - bleibt weiter Pflicht. Die EU Verordnung 2019/2144 zur GSR (General Safety Regulation) ist am 5. Januar 2020 in Kraft getreten. Hier werden für alle Lkw und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen ab 3,5 Tonnen und ab Neuzulassung 7.7.2024 diverse sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme verpflichtend eingeführt. Nationale Bestimmungen können in den EU-Ländern eventuell unterschiedlich sein. Außerhalb der EU wollen weitere Länder wie Norwegen, Schweiz, Türkei, das Vereinigte Königreich (England, Wales, Schottland und Nordirland) und Israel die neuen GSR-Vorschriften übernehmen. Generell gibt es gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Systeme (wie Telemetrie-Systeme zur Kraftstoffersparnis). Der Gesetzgeber schreibt unter anderem ein Abstandsinformations-, ein Totwinkel-Informationssystem, eine Rückfahrkamera, eine Reifendrucküberwachung sowie einen intelligenten Geschwindigkeits-Assistenten als fahrzeugbezogene Sicherheitssysteme vor. Fahrerbezogen sind eine Warnung vor Müdigkeit und Aufmerksamkeit am Steuer sowie eine Erleichterung der Installation eines Alkoholtesters gefordert. Dabei hängt die Einführung der unterschiedlichen Systeme unter anderem von der Gewichtsklasse des Fahrzeugs, dem Nutzungszweck, dem Genehmigungsstand ab. Sie erfolgt in Stufen seit dem 6.7.2022 bis zum 6.7.2029 je nach System.
3. Spurhalteassistent
Mit einem Spurhalteassistent erhalten Fahrende Rückmeldung, wenn sie die Fahrbahnmarkierungen ihrer aktuellen Spur verlassen - und können so rechtzeitig gegensteuern. "Gleichzeitig zwingt ein Spurhalteassistent zu sauberem Fahren, denn nicht nur eine fehlende Fahrbahnmarkierung, sondern auch Spurwechsel ohne vorherige Ankündigung durch ein Blinksignal können eine Fehlauslösung verursachen", ergänzt Egger.
Auch für dieses System empfiehlt der TÜV SÜD Experte: nutzen und den Umgang damit lernen. "Durch Training können wir unsere Reaktionen automatisieren, sodass man in Stresssituationen dann richtig reagiert."
Damit meint er: Ein Spurhalteassistent hilft dabei, das Fahrzeug besser zu beherrschen - und sollte es zu Fehlauslösungen kommen, weiß man dank Schulungen damit umzugehen.
4. Abbiegeassistent
Dank eines Abbiegeassistenten werden Fußgänger oder Radfahrer im toten Winkel erkannt. Natürlich kann auch ein Mülleimer, eine Bushaltestelle oder ein Verkehrsschild zum Auslöser werden - aber auch hier ist es laut Egger wichtig, die Technik zu nutzen und bei Fehlauslösungen zu wissen, wie man reagiert. "Grundsätzlich ist der Assistent nicht der Handelnde, das bleibt der Fahrer respektive die Fahrerin."
Und bei allen technischen Assistenten gilt es natürlich weiterhin, die Grundregeln der Sicherheit zu beachten: "Die gesetzlich vorgeschriebene Abfahrtskontrolle muss regelmäßig durchgeführt werden", erinnert Egger.
TÜV SÜD Ansprechpartner
Christian Egger, Leiter der Service-Line Truck Services
Tel.: +49 731 9360530
E-Mail: christian.egger@tuvsud.com