EU-Verpackungsverordnung: Nachhaltig verpackt

EU-Verpackungsverordnung: Nachhaltig verpackt
Ab 2030 müssen alle Verpackungen recycelt werden können
© Foto: Jürgen Fälchle/Adobe Stock

Im Januar wurde die EU-Verpackungsverordnung veröffentlicht, um die europäische Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. TÜV SÜD unterstützt bei der Umsetzung - ganz abgesehen davon, dass die Ladung beim gesetzlich einwandfreien Transport noch mehr erfüllen muss.

Anzeige von
Logo TÜV SÜD 2024

Datum:
03.04.2025
Lesezeit:
4 min



Am 22. Januar wurde die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) veröffentlicht, die Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft neu definiert und somit europaweit für viel Bewegung und einheitliche Standards in der Verpackungsbranche sorgen wird. Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten und gilt dann ab dem zweiten Quartal 2026 verbindlich. Genug Zeit zur Vorbereitung und daher kein Grund, tätig zu werden? Das sieht TÜV SÜD anders. Der Prüfdienstleister rät Unternehmen, sich zügig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, und bietet daher Lösungen zur Unterstützung. Worauf zielt die neue Verordnung ab?

Im Kern geht es um die Verpflichtung, den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen zu regulieren, um die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu stärken, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Konsumenten vor besorgniserregenden Stoffen in Verpackungen zu schützen. Alle in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Verpackungen und alle Verpackungsabfälle sowie Unternehmen aller Branchen müssen damit umfassende Anforderungen an Recyclingfähigkeit und nachhaltiges Verpackungsdesign erfüllen (siehe Infokasten). Betroffen sind laut der Verordnung sowohl Erzeuger (also Produzenten der Verpackungen) als auch Hersteller (Inverkehrbringer der Verpackungen, unabhängig davon, ob diese im eigenen Land oder international hergestellt werden).

TÜV SÜD Industrie Service hilft

In den kommenden Jahren werden auf Basis der neuen Verpackungsrichtlinie delegierte Rechtsakte eingeführt, die unter anderem Details zur Material-Zusammensetzung, Kennzeichnung und weitere spezifischen Anforderungen regeln, prognostiziert TÜV SÜD. Bis dahin unterstützt die TÜV SÜD Industrie Service GmbH Unternehmen schon heute dabei, die Anforderungen der neuen EU- Verpackungsverordnung zu erfüllen und nachhaltige Verpackungslösungen zu entwickeln - etwa bei der Prüfung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, bei der Zertifizierung von Rezyklatgehalten, bei Biodegradierbarkeits-Prüfungen oder solchen auf Kunststofffreiheit. Zudem gibt es Trainings und Gap-Analysen von TÜV SÜD.

Unterschiedliche Verpackungen müssen laut neuer Richtlinie leicht trennbar sein
© Foto: Per Swantesson/Stocksy / Adobe Stock

Wichtige Neuerungen aus der EU-Verpackungsverordnung

Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen ab 2030 so gestaltet sein, dass sie recycelt werden können.
Einsatz von Rezyklaten: ab 2030 verpflichtende Einsatzquoten für Rezyklate in Kunststoffverpackungen
Materialtrennung: Unterschiedliche Materialien innerhalb einer Verpackung müssen leicht trennbar sein.
Mehrwegquoten: Verbindliche Mehrwegquoten werden eingeführt, beispielsweise für Getränkeverpackungen.
Beschränkung von bestimmten Einweg-Verpackungen ab 2030: z. B. Einwegumverpackungen aus Kunststoff oder kleine Einwegverpackungen für Gastgewerbe.
Technische Dokumentation: Erzeuger müssen Verpackungen nach den neuen Vorschriften die Konformität mit der Verordnung bewerten und dann eine Konformitätserklärung ausstellen.
Umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge:Hierzu sieht die PPWR verbindliche Mindestanforderungen vor, um die Nachfrage nachhaltiger Verpackungen zu fördern.
Reduktion von Verpackungsabfällen: Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um das Recyclingziel von mindestens 65 Prozent des Gewichts aller anfallenden Verpackungsabfälle bis 31. Dezember 2025 zu erreichen.
Regulierung im Online-Handel: Verpackungen im E-Commerce müssen effizienter gestaltet werden, um unnötige Leerräume zu minimieren.
Kennzeichnungspflichten: Verbraucher erhalten durch klarere und verbindliche Kennzeichnungen bessere Informationen über Recyclingmöglichkeiten und die richtige Entsorgung von Verpackungen.
Verbot von PFAS: Die Verwendung von PFAS in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Auswirkungen auf Transport

"Wenn sich die Verpackung von Gütern ändert, hat das natürlich auch Auswirkungen auf die Transportbranche", sagt Christian Egger, Leiter der Service Line Truck & Bus, TÜV SÜD Division Mobility. "Denn ob Verlader, Versender, Transpor­teure - sie alle sind Teil der Haftungskette." Und schon heute gibt es diverse Vorschriften bezüglich der Ladung beim Transport, die berücksichtigt werden müssen, gibt Egger zu bedenken.

"Die Ladungssicherung wird grundsätzlich in § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt, zudem muss Ladegut die DIN 55415 erfüllen", zählt er auf. Diese Norm schreibt beispielsweise eine gewisse Festigkeit von Transportboxen vor. Beim Blick in die Zukunft gibt Egger zu bedenken, dass gemäß der neuen Richtlinie gestaltete Verpackungen künftig auch dahingehend bewerten werden müssen, ob sie den Anforderungen der Ladungssicherung genügen.

"Ob und inwiefern beispielsweise ehemalige Papierkartonagen, die künftig vielleicht aus alternativen Materialien wie Maispresslingen bestehen, eine genügende Festigkeit aufweisen, wird erst noch geprüft werden müssen." Folglich wird nicht nur die TÜV SÜD Industrie Service, sondern auch die TÜV SÜD Division Mobility die Branche begleiten und Unterstützung anbieten.


TÜV SÜD Ansprechpartner

TÜV SÜD Division Mobility
Christian Egger, Leiter der Service Line Truck & Bus
Tel.: +49 731 9360530
E-Mail: christian.egger@tuvsud.com



ARTIKEL TEILEN MIT




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.