EU-Verpackungsverordnung: Nachhaltig verpackt

Im Januar wurde die EU-Verpackungsverordnung veröffentlicht, um die europäische Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. TÜV SÜD unterstützt bei der Umsetzung - ganz abgesehen davon, dass die Ladung beim gesetzlich einwandfreien Transport noch mehr erfüllen muss.
Am 22. Januar wurde die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) veröffentlicht, die Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft neu definiert und somit europaweit für viel Bewegung und einheitliche Standards in der Verpackungsbranche sorgen wird. Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten und gilt dann ab dem zweiten Quartal 2026 verbindlich. Genug Zeit zur Vorbereitung und daher kein Grund, tätig zu werden? Das sieht TÜV SÜD anders. Der Prüfdienstleister rät Unternehmen, sich zügig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, und bietet daher Lösungen zur Unterstützung. Worauf zielt die neue Verordnung ab?
Im Kern geht es um die Verpflichtung, den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen zu regulieren, um die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu stärken, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Konsumenten vor besorgniserregenden Stoffen in Verpackungen zu schützen. Alle in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Verpackungen und alle Verpackungsabfälle sowie Unternehmen aller Branchen müssen damit umfassende Anforderungen an Recyclingfähigkeit und nachhaltiges Verpackungsdesign erfüllen (siehe Infokasten). Betroffen sind laut der Verordnung sowohl Erzeuger (also Produzenten der Verpackungen) als auch Hersteller (Inverkehrbringer der Verpackungen, unabhängig davon, ob diese im eigenen Land oder international hergestellt werden).
TÜV SÜD Industrie Service hilft
In den kommenden Jahren werden auf Basis der neuen Verpackungsrichtlinie delegierte Rechtsakte eingeführt, die unter anderem Details zur Material-Zusammensetzung, Kennzeichnung und weitere spezifischen Anforderungen regeln, prognostiziert TÜV SÜD. Bis dahin unterstützt die TÜV SÜD Industrie Service GmbH Unternehmen schon heute dabei, die Anforderungen der neuen EU- Verpackungsverordnung zu erfüllen und nachhaltige Verpackungslösungen zu entwickeln - etwa bei der Prüfung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, bei der Zertifizierung von Rezyklatgehalten, bei Biodegradierbarkeits-Prüfungen oder solchen auf Kunststofffreiheit. Zudem gibt es Trainings und Gap-Analysen von TÜV SÜD.

Wichtige Neuerungen aus der EU-Verpackungsverordnung
Auswirkungen auf Transport
"Wenn sich die Verpackung von Gütern ändert, hat das natürlich auch Auswirkungen auf die Transportbranche", sagt Christian Egger, Leiter der Service Line Truck & Bus, TÜV SÜD Division Mobility. "Denn ob Verlader, Versender, Transporteure - sie alle sind Teil der Haftungskette." Und schon heute gibt es diverse Vorschriften bezüglich der Ladung beim Transport, die berücksichtigt werden müssen, gibt Egger zu bedenken.
"Die Ladungssicherung wird grundsätzlich in § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt, zudem muss Ladegut die DIN 55415 erfüllen", zählt er auf. Diese Norm schreibt beispielsweise eine gewisse Festigkeit von Transportboxen vor. Beim Blick in die Zukunft gibt Egger zu bedenken, dass gemäß der neuen Richtlinie gestaltete Verpackungen künftig auch dahingehend bewerten werden müssen, ob sie den Anforderungen der Ladungssicherung genügen.
"Ob und inwiefern beispielsweise ehemalige Papierkartonagen, die künftig vielleicht aus alternativen Materialien wie Maispresslingen bestehen, eine genügende Festigkeit aufweisen, wird erst noch geprüft werden müssen." Folglich wird nicht nur die TÜV SÜD Industrie Service, sondern auch die TÜV SÜD Division Mobility die Branche begleiten und Unterstützung anbieten.
TÜV SÜD Ansprechpartner
Christian Egger, Leiter der Service Line Truck & Bus
Tel.: +49 731 9360530
E-Mail: christian.egger@tuvsud.com