Die neue CSR-Richtlinie der EU betrifft auch Ihre Flotte. So bereiten Sie sich vor
In Januar dieses Jahres trat die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft, die Unternehmen unter anderem dazu verpflichtet, auch über die Risiken und Chancen zu berichten, die aus bestimmten sozialen und ökologischen Themen entstehen – allen voran der menschengemachte Klimawandel – und wie sich ihre Aktivitäten auf Mensch und Umwelt auswirken. Betroffen sind im ersten Schritt Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern.
Datum:
02.09.2024Wichtig ist allerdings: auch mittelständische und kleine Logistiker können indirekt betroffen sein: Mit ihren Vorgaben setzt die CSRD neue Standards für Verträge und Ausschreibungen von Großunternehmen in Richtung ihrer Subunternehmer sowie deren Subunternehmer. Die neue EU-Richtlinie verlangt von Unternehmen, auch die Nachhaltigkeit ihrer Lieferanten in die Berichterstattung einzubeziehen. Das heißt: auch wenn ein Unternehmen kurzfristig nicht direkt verpflichtet ist, über seinen eigenen CO₂-Fußabdruck Bericht zu erstatten, könnte es im Rahmen der Lieferkette von seinen Kunden dazu aufgefordert werden, kurzfristig Informationen über die CO₂-Emissionen seiner Fahrzeuge bereitzustellen, da seine Kunden auch über ihre indirekten Emissionen Bericht erstatten müssen.
Wirkt sich die CSR-Richtlinie auch auf mein Unternehmen aus?
Mit der Einführung der CSR-Richtlinie ergibt sich ein neuer Zeithorizont, welche Unternehmen ab wann unter die neue Berichtspflicht fallen:
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Ab 2024 müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden damit beginnen, ihre CO₂-Emissionen für ihre Berichterstattung ab 2025 zu erfassen.
- Ab 2025 müssen nicht-börsennotierte Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen, damit beginnen, ihre CO₂-Emissionen für ihre Berichterstattung ab dem Jahr 2026 zu erfassen:
- Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten;
- Unternehmen mit über 40 Millionen Euro Umsatz;
- Unternehmen mit einer Bilanzsumme über 20 Millionen Euro.
- Ab 2026 müssen kleine und mittelgroße börsennotierte Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen, damit beginnen, ihre CO₂-Emissionen für die Berichterstattung ab dem Jahr zu 2027 erfassen:
- Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten;
- Unternehmen mit über 700.000 Euro Umsatz;
- Unternehmen mit einer Bilanzsumme über 350.000 Euro.
- Ab 2027 müssen Unternehmen mit einer Nicht-EU-Muttergesellschaft und mit einem EU-Umsatz von über 135 Millionen Euro damit beginnen, ihre CO₂-Emissionen für die Berichterstattung erfassen.
Mit Blick auf den gestaffelten Zeitplan der Richtlinie überschätzen viele Unternehmen die Zeit, die ihnen bleibt, um sich darauf einzustellen.
Denn gemäß der CSR-Richtlinie werden Unternehmen auch über ihre sogenannten Scope-3-Emissionen Bericht erstatten müssen, also über solche Emissionen, die indirekt entlang ihrer Wertschöpfungskette entstehen, zum Beispiel durch Emissionen der von ihnen engagierten Zulieferer.
Selbst Unternehmen, die gemäß der CSR-Richtlinie nicht selbst berichtspflichtig sind, könnten sich also genötigt sehen, ihre Emissionen zu erfassen. Das wird immer dann der Fall sein, wenn sie ihre Beziehung zu großen, berichtspflichtigen Kunden nicht belasten möchten, die entsprechende Informationen für ihre eigene Scope-3-Berichterstattung von ihnen verlangen. In einem solchen Wettbewerbsumfeld sind Unternehmen, die diese Daten über ihre Emissionen schnell und zuverlässig liefern können, klar im Vorteil.
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