Mainz. Der rheinland-pfälzische Verkehrssminister Volker Wissing (FDP) hat sich im Verkehrsausschuss des Bundesrates dafür eingesetzt, dass landwirtschaftliche Transporte durch Lohnunternehmen weiterhin von den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) ausgenommen werden sollen. Diese seien ein wichtiger Aktivposten für die Landwirtschaft und würden dabei helfen, die Betriebe wettbewerbsfähig zu halten. „Ich möchte verhindern, dass die Lohnunternehmen durch erhöhte bürokratische Anforderungen belastet werden, wie dies das modifizierte Güterkraftverkehrsgesetz vorsieht“, sagte er in Mainz.
Lohnunternehmen sind Dienstleister in der Land- und Forstwirtschaft. Sie halten für die Ernte oder den Transport von landwirtschaftlichen Gütern Fahrzeuge und Geräte vor und bieten diese überbetrieblich an. Wegen des hohen Kaufpreises der Maschinen lohne sich die Anschaffung für den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb nicht, teilte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau von Rheinland-Pfalz mit.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung würde landwirtschaftliche Transporte für Lohnunternehmer erschweren. Wissing setzt sich daher dafür ein, dass die land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen von den Regelungen des GüKG ausgenommen bleiben, sofern die Beförderungen im direkten Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft stehen. Dies sei notwendig, damit Land- und Forstwirtschaftsbetriebe auch auf der logistischen Ebene rechtssicher und effizient agieren können, erklärte Wissing abschließend. (tb)