München. Es wird rutschig auf Deutschlands Straßen. Laub und Nässe sorgen besonders im Herbst für gefährlich glatte Fahrbahnen und in höheren Lagen fällt bereits der erste Schnee. Gerade nach den sommerlichen Temperaturen der vergangenen Woche unterschätzt man zudem leicht die Gefahren der für die Jahreszeit typischen Wetterschwankungen. „Das A und O im Winter ist die richtige Bereifung. Wer jetzt seine Flotte fit für den Winter macht, sollte vor allem die neuen Winterreifenregeln für Lkw beachten“, rät Sigmund Schichor, ADAC TruckService-Experte für Pannenprävention.
Neue Winterreifenregelung für Lkw
Bei Glätte, Schnee oder Matsch sind Winterreifen an allen permanent angetriebenen Antriebsachsen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Pflicht. Neu ist, dass M+S-Reifen künftig durch Alpine-Reifen, erkennbar am Bergpiktogramm mit Schneeflocke, abgelöst werden. Entscheidend, ob ein M+S-Reifen als Winterreifen verwendet werden kann, ist sein Produktionsdatum. M+S-Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 hergestellt werden, dürfen nicht mehr als Winterreifen zum Einsatz kommen. Für noch in diesem Jahr produzierte M+S-Reifen gilt dagegen eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.
Profil und Reifendruck checken
Für den richtigen Grip auch auf glatter Fahrbahn sorgen zudem die richtige Profiltiefe und der korrekte Reifendruck. Die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern, der ADAC TruckService empfiehlt jedoch Winterreifen mit vier Millimeter Restprofil und mindestens eine Antriebsachse mit sechs Millimetern Restprofil auszustatten. Außerdem ist es ratsam, die Schneeketten vor dem Wintereinbruch zu kontrollieren und das Anlegen der Ketten zu trainieren. Die Strafen für nicht angepasste Bereifung liegen bei 60 Euro, 80 Euro werden bei Behinderung und 120 Euro bei einem Unfall fällig, jeweils zuzüglich ein Punkt.
Im Ausland wird die Missachtung von nationalen Winterreifenpflichten teilweise deutlich teurer. Es drohen drastische Strafen bis hin zu Einreiseverboten, Führerscheinentzug und Bußgelder bis zu 5000 Euro.
Vorsicht, Wildwechsel im Herbst
Sowohl für Lkw- als auch für Pkw-Fahrer gilt: Eine angepasste Fahrweise ist bei Eis und Schnee selbstverständlich. Bei schlechter Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen (weniger als 50 Meter) gilt für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zudem ein Überholverbot. Die Missachtung führt zu einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Ein besonderes Augenmerk sollten Fahrer morgens und abends speziell an Waldrändern und Feldern haben, wo es im Herbst verstärkt zu Wildwechseln kommt. Bei Wildkontakt keinesfalls die Lichthupe betätigen, sondern sofort Abblenden und Hupen. Lässt sich eine Kollision nicht vermeiden, ist ein kontrollierter Aufprall besser als ein Ausweichmanöver. Vor allem bei höheren Geschwindigkeiten besteht sonst die Gefahr, dass der Lkw ausbricht und mit dem Gegenverkehr oder mit einem Baum kollidiert.
Winterpannen einfach vorbeugen
Was Lkw- und Autofahrer sowie Fuhrparkverantwortliche noch beachten sollten, um klassische Winterpannen wie etwa schwache Batterien, Defekte an der Beleuchtung oder eingefrorene Bremsventile zu vermeiden und wie sie ihre Fahrzeug bestmöglich auf die kalte Jahreszeit vorbereiten, haben wir in einer Bildergalerie zusammengefasst. (jt)
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