Erfurt. Zusteller von Briefen, Paketen oder Zeitungen werden regelmäßig von Hunden attackiert und nicht selten verletzt. „Es passiert leider nach wie vor, dass unsere Zusteller von Hunden angegriffen und gebissen werden“, sagte ein Sprecher der Deutschen Post. Um Briefträger vor solchen Angriffen zu schützen, würden diese in speziellen Hundetrainings für Umgang mit den Tieren geschult, hieß es vom Marktführer. Dennoch habe es bundesweit im vergangenen Jahr etwa 2000 Fälle gegeben, in denen Postboten von Hunden gebissen worden seien.
Allerdings sind offensichtlich nicht alle Zusteller gleichermaßen von solchen Attacken betroffen. Ein Sprecher des Logistikunternehmens DPD dagegen sagte, man habe kaum Erfahrungen mit Angriffen durch Hunde oder anderen Tieren. „Zwischenfälle mit ernsteren Verletzungen sind dazu aktuell nicht dokumentiert.“
Krankschreibungen nach Hundebiss nicht selten
Ähnlich äußerte sich ein Sprecher von Hermes. Hundeangriffe auf Paketboten des Unternehmens kämen vor, seien aber Ausnahmefälle. „Wir hatten aber eben auch schon Hundeangriffe, die teils erhebliche Verletzungen und mehrere Operationen nach sich gezogen haben, teils monatelanger Krankschreibung inklusive.“
So habe es beispielsweise bei den für die Region Gera zuständigen Zustellern 2017 fünf Hundeangriffe gegeben. Im sächsischen Görlitz sei im Juli ein für Hermes tätiger Bote beim Betreten eines Grundstücks sogar von einem Hund angefallen und im Gesicht verletzt worden. „Der Kollege war anschließend 14 Tage lang krankgeschrieben.“
Hundebesitzer müssen für Sicherheit sorgen
Nach Angaben des Deutsche-Post-Sprechers hat dort etwa jeder zweite Biss so schwere Folgen für den Betroffenen, dass dieser einen oder mehrere Tage nicht arbeiten kann. Gleichzeitig verwies er auf die Verantwortung der Hundebesitzer, Angriffe auf Zusteller zu verhindern. „Generell ist ein Grundstückseigentümer und Hundehalter dazu verpflichtet, dem Postzusteller zum Zwecke der Briefzustellung einen gefahrlosen Zutritt zu seinem Grundstück zu verschaffen“, betonte der Sprecher.
Briefkästen etwa, die am Zaun angebracht seien, könnten hilfreich sein. Wichtig sei zudem, dass die Hundehalter dafür sorgten, dass sich die Wege von Zusteller und Hund nicht kreuzten, wenn es für den Postmitarbeiter nötig sei, das Grundstück zu betreten.
BG nimmt Hundehalte in die finanzielle Pflicht
Bei den Zeitungszustellern zählte die für die Branche zuständige Berufsgenossenschaft nach Angaben eines Sprechers im Jahr 2017 deutschlandweit 85 Hundebisse. „Abhängig von der Schwere der Verletzung kann die Arbeitsunfähigkeit durchaus vier Wochen betragen und Kosten bis zu 5000 oder 6000 Euro verursachen“, so der Sprecher der Berufsgenossenschaft.
Regressforderungen gegenüber den Hundehaltern seien für die Berufsgenossenschaft dann relativ einfach, wenn der Besitzer eine Haftpflicht- oder Tierhalterversicherung habe. „Schwierig ist es, wenn eine solche Versicherung nicht vorhanden ist und der Besitzer Geringverdiener ist.“ (dpa)