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Zwei Jahre Bewährung für bestechlichen TÜV-Prüfer

24.05.2002 09:00 Uhr

55-Jähriger versah in rund 1700 Fällen gegen Schmiergeld Fahrzeuge mit der TÜV-Plakette, die zum Teil Mängel aufwiesen

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Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung ist ein bestechlicher Ex-TÜV-Prüfer vom Landgericht Frankfurt verurteilt worden. Das Gericht verfügte in dem Urteil ferner den Einzug von sicher gestellten Vermögenswerten des 55-Jährigen in Höhe von 10.000 Euro zu Gunsten der Staatskasse. Der Mann hatte nach Feststellung des Gerichts von 1995 bis 2000 beim Frankfurter TÜV in rund 1700 Fällen Schmiergeld kassiert und dafür die vorgeführten Fahrzeuge ohne Beanstandung mit der TÜV-Plakette versehen. Dabei habe ein Teil der Wagen Mängel aufgewiesen. Die gewerblichen KFZ-Vorführer sollen zwischen 5 und 30 Mark (2,6 bis 15,3 Euro) Schmiergeld bezahlt haben. Strafmildernd rechnete das Gericht dem 55-Jährigen sein bereitwilliges Geständnis sowie den Umstand an, dass er sich ohne viel eigene Initiative in ein bereits seit vielen Jahren etabliertes Bestechungssystem beim Frankfurter TÜV eingeordnet habe. Dieselbe Strafkammer hatte bereits 2001 zwei frühere Prüfer zu je zwei Jahren Haft auf Bewährung und je 18.000 Mark (9203 Euro) Geldbuße verurteilt. Wegen des umfangreichen Korruptionskomplexes waren seit 1999 Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen mehr als 40 Verdächtige eingeleitet worden. Auslöser war eine Routineüberprüfung des Regierungspräsidiums Darmstadt. Dabei hatte ein Testfahrzeug, das wegen mangelhafter Lenkung und Bremsen in einem nicht verkehrssicheren Zustand war, die Plakette von einem der verdächtigen Prüfer erhalten. Weitere Prozesse wegen der TÜV-Korruption werden voraussichtlich in diesem Jahr folgen. (tw/dpa)

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