Zu früh geklagt
Eine Versicherung hat mindestens drei Wochen Zeit zur Schadensregulierung. Der Kläger war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Den dabei entstandenen Schaden verlangte er von d...
Eine Versicherung hat mindestens drei Wochen Zeit zur Schadensregulierung. Der Kläger war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Den dabei entstandenen Schaden verlangte er von d...