Unternehmen, die aufzeichnungspflichtige Fahrten durchführen, müssen die aufgezeichneten Daten der Fahrer und der Fahrzeuge regelmäßig auswerten. Wenn Verstöße oder Bedienungsfehler bei diesen Auswertungen festgestellt werden, muss das Unternehmen darauf reagieren. Gefragt sind Maßnahmen, die geeignet sind, dass die festgestellten Verstöße künftig nicht mehr stattfinden.
Zielgruppe:
Alle Unternehmen mit eigenem Fuhrpark im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr
Referent:
Götz Bopp
Berater für Güter befördernde Unternehmen, Fachbuchautor und Lektor
Die wichtigsten Inhalte:
- Welche rechtlichen Vorgaben bestehen rund um das Auslesen, Auswerten und Aufbewahren von Lenk- und Ruhezeiten-Daten und -Dokumenten
- Was ändert sich in diesem Kontext durch den G2V2-Fahrtenschreiber seit 21.8.2023
- Wie sollte ich diese Vorgaben als Unternehmen umsetzen
- Was sind die „Dos and Don’ts“ bei der Auswertung der Daten
- Was können geeignete Maßnahmen sein und wie setze ich diese um
- Warum muss ich das alles machen – Stichwort: Risikoeinstufungssystem im gewerblichen Güterkraftverkehr