Ein neues Gesetz entlastet Anwohner an Umleitungsstrecken: Das Kabinett hat heute die von Bundesminister Dr. Volker Wissing vorgelegte Formulierungshilfe für den Entwurf eines 10. Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes beschlossen. Hiervon sollen Bürgerinnen und Bürger profitieren, die an ausgewiesenen Umleitungsstrecken wohnen. Das neue Gesetz soll erstmals im Zuge der Planungen zum Neubau der Talbrücke Rahmede in Lüdenscheid angewendet werden.
Bundesminister Dr. Volker Wissing: "Wir tun alles dafür, um den Neubau der Talbrücke Rahmede an der A 45 zügig und effektiv zu planen – und die Menschen vor Ort möglichst wenig zu belasten. Deshalb möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern bei Vorkehrungen für den Lärmschutz helfen und das Bundesfernstraßengesetz anpassen. Das Gesetz soll schnellstmöglich in Kraft treten, damit es nicht nur in künftigen Fällen, sondern bereits auch in Lüdenscheid zügig angewendet werden kann und die Menschen vor Ort entlastet."
Gesetzgebung soll noch vor der Sommerpause passieren
Der Entwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sieht vor, dass der Bund künftig lärmbetroffenen Eigentümern an ausgewiesenen Umleitungsstrecken Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstatten kann, beispielsweise für den Einbau von Lärmschutzfenstern. Voraussetzung ist, dass eine Bundesfernstraße, für die der Bund zuständig ist, voll gesperrt werden muss. Die ausgewiesenen Umleitungsstrecken hingegen müssen nicht in der Baulast des Bundes stehen. Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen die Anspruchsvoraussetzungen und der Umfang der Erstattung geregelt werden. Dabei richtet sich der Anspruch gegen den Bund als Straßenbaulastträger der gesperrten Bundesfernstraße.
Die Ressortabstimmung ist abgeschlossen, der Entwurf wird nun an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich – noch vor der Sommerpause – abzuschließen. (ste)