Wien. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom Februar dieses Jahres aufgehoben, wonach auf dem Wiener Flughafen keine dritte Start- und Landebahn gebaut werden darf, weil sonst die CO2-Emissionen zu stark steigen. Er gab damit einer Beschwerde des Flughafens Wien und der niederösterreichischen Landesregierung statt.
Das BVwG habe bei der Entscheidung vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen, heiß es. Es sei zwar verfassungsrechtlich geboten, den Umweltschutz bei der Abwägung von Interessen für und gegen die Genehmigung eines Projekts einzubeziehen, lautete die Begründung. Aber: Die im Gesetz genannten „sonstigen öffentlichen Interessen", die bei der Abwägung gemäß Luftfahrtgesetz zu berücksichtigen sind, müssten aus dem Luftfahrtgesetz selbst ableitbar sein.
Die Rechtssache geht nun zurück an das BvwG, das eine neuerliche Entscheidung treffen muss. Befürworter der dritten Piste am Flughafen Wien werteten die Entscheidung als wichtiges Signal in Richtung Sicherung des Wirtschaftsstandorts.
Mehr News und Meldungen zu Österreich finden Abonnenten in unseren Länderinformationen auf VerkehrsRundschau plus: verkehrsrundschau-plus.de/touren/laenderinformationen.
(ag/mf)