Wenn die Arbeit warten muss
Was steht Familien zu, wenn der Nachwuchs wegen geschlossener Schulen und Kitas zu Hause bespaßt und beschult werden muss? Das Wichtigste zu Entschädigungszahlungen bei Kinderbetreuung in Corona-Zeiten erläutert der Arbeitsrechtler Volker Görzel.
Die Kita nur im Notbetrieb, Schulunterricht ausschließlich digital in den eigenen vier Wänden: Die Corona-Pandemie hat auch die Kinderbetreuung zu einer enormen Herausforderung für berufstätige Eltern gemacht. Paragraf 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz soll finanzielle Nachteile auffangen, die entstehen, wenn Arbeitnehmer oder Selbstständige im Zuge der Corona-Krise deswegen ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Doch wer hat genau einen Anspruch? Und von wem ist der Antrag zu stellen? Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel der Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel, der zugleich auch Leiter des Fachausschusses "Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung" im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) ist, gibt hierzu einen Überblick:
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Anspruch auf Entschädigung besteht?
Folgende vier Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein:
- Die…