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Wasserstraßen: Bund will Verantwortung an Privatunternehmen abgeben

29.08.2017 17:39 Uhr
Binnenschiff auf dem Rhein
Bei vier Projekten will das Bundesverkehrsministerium über das PBU-Modell private Unternehmen an Bord holen
© Foto: Picture Alliance/Frank Dünzl

Seit Jahren kritisieren Binnenschiffer den schlechten Zustand der Wasserstraßen. Nun erwägt die Bundesregierung laut einem Medienbericht die Einbeziehung von privaten Unternehmen.

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Berlin. Trotz der jüngsten negativen Erfahrungen mit Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) im Verkehrsbereich erwägt die Bundesregierung, ÖPP-Projekte künftig auch für Wasserstraßen zu nutzen. Das geht aus einem Bericht des Bundesfinanzministeriums hervor, der dem „Spiegel“ vorliegt. Demnach ist bei Bundeswasserstraßen „eine stärkere Einbeziehung von Dritten in die Planung und Baudurchführung sowie die Nutzung der Bandbreite der vorhandenen Vergabeverfahren“ geplant.

In diesem Zusammenhang würden auch Vergaben über ein sogenanntes PBU-Modell geprüft, so der „Spiegel“, was für „Planung, Bau und Unterhaltung“ steht. Ein privates Unternehmen würde dabei nicht nur im Auftrag des Staates planen und bauen, sondern die Wasserstraßen auch anschließend betreiben. Dabei würden bisherige Aufgaben der Wasserstraßenverwaltung langfristig an private Unternehmen übertragen. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte am Dienstag auf Anfrage des „Spiegel“, dass es für die Wasserstraßen auch PBU-Modelle prüft.

Eine Fremdfinanzierung sei beim PBU-Modell aber nicht vorgesehen, heißt es demnach in einem Schreiben an Sven-Christian Kindler, den haushaltspolitischen Sprecher der Grünen. Das wäre ein Unterschied zu ÖPP-Projekten wie an der A1, wo ein privates Konsortium den Bau vorfinanziert hatte. Die Betreibergesellschaft sollte die Kosten über Einnahmen aus der Lkw-Maut wieder zurückerhalten, diese fielen aber geringer aus als kalkuliert. Kürzlich wurde gekannt, dass sie den Bund auf bis zu 640 Millionen verklagt und zugleich mit Insolvenz droht.

Nach Spiegel-Informationen erwägt das Bundesverkehrsministerium vorerst in vier Fällen, über das PBU-Modell private Unternehmen an Bord zu holen:

  • Für ein Trockendock zur Instandsetzung von Schleusentoren am Nord-Ostsee-Kanal (NOK)
  • Beim Ausbau eines Stichkanals nach Hildesheim
  • Beim Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals (ELK)
  • Für die Herstellung sogenannter ökologischer Durchgängigkeit am Neckar

(ag)

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