Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) fordert einen großangelegten Ausbau der Energie-Infrastruktur. Neben Transport- und Speicherkapazitäten für Strom sei auch ein Wegenetz für Wasserstoff unerlässlich, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian am Freitag, 20. Oktober. „Die Unternehmen brauchen die Perspektive, dass Wasserstoff künftig flächendeckend verfügbar sein wird.“ Davon hingen auch Investitionsentscheidungen ab, sagte Adrian.
Neben dem Leitungsnetz ist Adrian zufolge auch die Menge des Energieträgers unzureichend. Die vom Bund angepeilte Kapazität von 10 Gigawatt Wasserstoff bis 2030 sei im vergangenen Jahr nicht einmal zu einem Prozent erreicht worden, sagte der Verbandschef. Der Löwenanteil müsse aus dem Ausland kommen, doch dafür fehle es an der Infrastruktur. Um die auf die Beine zu stellen, sollte der Bund nach Ansicht der DIHK selbst Geld in die Hand nehmen und Unternehmen etwa bei den Netzentgelten entlasten. „Andernfalls schließt sich anfangs aufgrund der hohen Kosten niemand an ein neues Wasserstoffnetz an“, so Adrian.
Im Juli hatte die Bundesregierung ihr Ziel zur Wasserstoff-Produktionskapazität von fünf auf mindestens zehn Gigawatt nach oben geschraubt. Laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) soll rund ein Drittel des Bedarfs in Deutschland produziert werden, zwei Drittel sollen aus dem Ausland kommen.
Klare Kriterien für die Herstellung von grünem Wasserstoff
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf zur Herkunftsnachweis-Register-Verordnung (HKNRV) zu überarbeiten. „Die Kriterien zur Kennzeichnung von strombasierten grünen Gasen sind in der gegenwärtigen Fassung nicht streng genug, um einen echten Nachweis für den Einsatz von Erneuerbaren Energien zu bringen“, kritisierte BEE-Präsidentin Simone Peter. „Das würde zu einer signifikanten Schlechterstellung von grünen Gasen führen, die tatsächlich unter Nutzung erneuerbaren Stroms produziert wurden. Das öffnet Greenwashing Tür und Tor.“ Die heimische Produktion und Nutzung erneuerbarer Gase sei ein wichtiger Teil der Energiewende, der zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts und der Energiesouveränität beitrage.
Nachbesserungsbedarf bestehe auch bei den Regelungen zur Übertragbarkeit von Herkunftsnachweisen. Die Bundesregierung müsse ausschließen, dass Herkunftsnachweise an Dritte vermarktet werden können, wenn die produzierte Energiemenge bereits selbst durch den Erzeuger verbraucht wurde. „Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure sind an die Festlegung klarer und eindeutiger Kriterien für die Herstellung von erneuerbarem grünem Wasserstoff gebunden. Hier braucht es jetzt Klarheit“, so Peter abschließend.