München. Der flächendeckende Mindestlohn ab 2015 ist beschlossene Sache. Doch das entsprechende Gesetz lässt viele Fragen offen: Wer haftet zum Beispiel genau, wenn ein Subunternehmer unter 8,50 Euro zahlt? Wodurch können sich Betriebe gegen Haftungsrisiken absichern, die neu hinzukommen? Und wie funktioniert die Entgeltabrechnung nach den Mindestlohnregeln?
Antworten liefern am 15. Januar 2015 in München zwei Experten: Benjamin Sokolovic, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover, und Ralf Zimmermann, Richter am Arbeitsgericht Hannover, erläutern in einem Praxisseminar der VerkehrsRundschau, wie das Mindestlohngesetz im Geschäftsalltag richtig umgesetzt wird. Die Veranstaltung findet dann bereits zum zweiten Mal statt. Der erste Termin am 27. November 2014 ist ausgebucht.
Die neue gesetzliche Lohnuntergrenze birgt nämlich sowohl für Spediteure und Frachtführer als auch für die verladende Wirtschaft Stolperfallen. Etwa die sogenannte Generalunternehmerhaftung: Kommt der Zoll Auftraggebern auf die Schliche, deren Auftragnehmer sich nicht an die 8,50-Euro-Grenze halten, drohen Ersteren saftige Strafen.
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer und Inhaber von Speditions- und Transportunternehmen, Entscheider in Industrie und Handel, kaufmännische Leiter und Lagerleiter sowie Personalverantwortliche. (ag)
Weitere Informationen zum Praxisseminar und Anmeldung gibt es im Internet unter www.verkehrsrundschau.de/events