Münster. Diesel-Fahrer dürfen weiterhin in der Stadt Aachen fahren. Das hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster so entschieden. Die Stadt muss allerdings den Luftreinhalteplan überarbeiten.
Aktueller Luftreinehaltplan veraltet
Das Gericht urteilte, dass der aktuelle Luftreinhalteplan für das Jahr 2019 rechtswidrig sei. Bemängelt wurde, dass mit fehlerhaften Prognosen und einer veralteten Datenbasis aus dem Jahr 2015 als Grundlage gearbeitet worden sei. Es gab damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als Klägerin Recht.
Fahrverbote trotzdem nicht ausgeschlossen
Sollten auf Basis dieser Planung dann im zweiten Schritt wieder die Grenzwerte nicht eingehalten werden, müsste die Aufsichtsbehörde auch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge als Lösung vorsehen. Sollten sie keine Fahrverbote in Erwägung ziehen, müsste ausdrücklich erklärt werden, warum diese nicht infrage kommen. Fahrverbote könnten laut Gericht dann drohen, wenn die Grenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel weiterhin mit mehr als zehn Prozent überschritten werden. Dieser Hinweis gilt auch für die weiteren, in Nordrhein-Westfalen anhängigen 13 Verfahren. Das Gericht ließ Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Verhältnismäßigkeit wichtig
"Es macht keinen Sinn, bei geringer Überschreitung der Grenzwerte Fahrverbote auszusprechen, und nach einem halben Jahr, wenn das Ziel erreicht ist, muss das Verbot wieder aufgehoben werden", hatte der Vorsitzende Richter Max-Jürgen Seibert schon in der Verhandlung argumentiert. Für Autofahrer, die sich ein neues Fahrzeug kaufen mussten, sei das nicht hinnehmbar. Fahrverbote müssten jedoch immer verhältnismäßig sein. Den Sinn von Grenzwerten habe das Gericht jedoch keinen Zweifel.
Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte (NO2) sind der Grund für Fahrverbote für ältere Diesel in Stuttgart, Hamburg und Darmstadt. Auch Berlin will voraussichtlich noch in diesem Jahr in einigen Straßen Diesel-Fahrverbote verhängen. Andere Städte könnten folgen. (dpa/sn)