Hamburg. Im Gerichtsstreit über die geplante Elbvertiefung haben Naturschützer bei einer Zwischenentscheidung eine Niederlage erlitten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Naturschutzbund (Nabu) hatten verhindern wollen, dass drei vorbereitende Maßnahmen für die Baggerarbeiten schon vor November beginnen können. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte dies ab. „Die Richter sehen keinen hinreichenden Anlass“, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.
Die Umweltschützer reagierten gelassen: „Das ist zwar bedauerlich, aber auch nicht besonders schlimm. Die Entscheidung über das Eilverfahren oder die Hauptsache selbst ist davon nämlich völlig unabhängig“, sagte der Vorsitzende des Nabu, Alexander Porschke. Die Richter wollen bis zum 8. November über einen vorläufigen Baustopp für die Arbeiten zur Elbvertiefung entscheiden. Die Behörden hatten von sich aus zugesagt, den Planfeststellungsbeschluss bis zu diesem Termin nicht umzusetzen – mit Ausnahme der drei vorbereitenden Maßnahmen. Dabei handelt es sich um Arbeiten an der Ufersicherung Altenbrucher Bogen und die Errichtung einer sogenannten Spundwand am Köhlbrandufer. Außerdem sollen im Elbgrund Munition und Wrackteile beseitigt werden.
Beim Bundesverwaltungsgericht waren bis zum Auslaufen der Klagefrist im Juli ein Eilantrag und 13 Klagen eingegangen. Die Kläger sind bunt gemischt: Neben den Umweltverbänden haben unter anderem auch die Städte Cuxhaven und Otterndorf, Deichverbände, Fischer sowie Privatpersonen Einwände vorlegt.
Mit dem umstrittenen Millionen-Projekt soll sichergestellt werden, dass große Containerschiffe mit einem Tiefgang von 14,50 Metern den Hafen der Hansestadt erreichen können. Reeder und Hafenwirtschaft sind überzeugt, dass Hamburgs Zukunft als maritime Metropole davon abhängt. Kritiker fürchten fatale Folgen für das Ökosystem. (dpa)
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