München. Beim korrekten Umgang mit Gefahrgut ist der internetbasierte Versandhandel offenbar ziemlich blank. Das beweisen Testbestellungen, die die Redaktion der Fachzeitschrift Gefahr/gut, einer Schwesterpublikation der VerkehrsRundschau aus dem Verlag Heinrich Vogel, im Sommer dieses Jahres bei 25 Versandhändlern getätigt hat. Das alarmierende Ergebnis: Von 25 Versandstücken waren nur vier im Sinne des Gefahrgutrechts korrekt verpackt und gekennzeichnet. Bestellt wurden Waren, die für jedermann im Handel zu haben sind, die aber als Gefahrgut eingestuft sind und deshalb beim Versand besonders gekennzeichnet und verpackt werden müssen. Dazu zählen Feuerzeuge, Nitroverdünner, Rauchpatronen, Druckluftspraydosen oder etwa Batteriesäure.
Der Test zeigt auch: Falsche Verpackungen und fehlende Kennzeichnung gehen dabei selten vom Hersteller selbst aus. Das Problem liegt in den meisten Fällen beim Handel, wo Mitarbeiter offenbar wenig Kenntnisse beim Umgang mit gefährlichen Gütern besitzen. So wurden korrekt gekennzeichnete Kartonagen für den Versand einfach in eine nicht gekennzeichnete Außenverpackung gesteckt.
Einen ausführlichen Beitrag zum Versandhandels-Test lesen Sie in Ausgabe 42 der VerkehrsRundschau, die am 19. Oktober erscheint. Abonnenten haben dann auch die Möglichkeit, den Beitrag als E-Paper zu lesen. (diwi)