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Verordnung zur Entlastung von Unternehmen beim CO2-Preis vorgelegt

11.12.2020 11:52 Uhr
CO2-Preis, Klimaschutz
Mit den Entlastungen beim CO2-Preis soll unter anderem verhindert werden, dass Unternehmen deswegen ins Ausland abwandern (Symbolbild)
© Foto: Ohde/Bildagentur-online/picture-alliance

Die Kosten sind demnach noch nicht zu beziffern, etwa 1500 bis 2000 Unternehmen sollen profitieren. Damit sie entlastet werden, müssen die Unternehmen den Plänen zufolge allerdings auch etwas tun.

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Berlin. Das Bundesumweltministerium hat seine Pläne zur Entlastung bestimmter Unternehmen vom neuen CO2-Preis vorgelegt. Der verteuert für mehr Klimaschutz ab 2021 Schritt für Schritt Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas – gleichzeitig soll aber verhindert werden, dass Unternehmen deswegen ins Ausland abwandern. Wer im internationalen Wettbewerb stehe und zusätzliche Kosten nicht an Kunden weitergegeben könnte, solle daher entlastet werden, heißt es im Entwurf der Verordnung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auf Eckpunkte hatte sich die Bundesregierung schon geeinigt, nun werden die Details zwischen den Ministerien abgestimmt.

Weil der CO2-Preis ab 1. Januar gilt, soll die Verordnung möglichst noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Die Kosten sind demnach noch nicht zu beziffern, etwa 1500 bis 2000 Unternehmen sollen profitieren. Bezahlt werden soll die Kompensation aus den Einnahmen, die der Bund über den Verkauf von Verschmutzungsrechten der Industrie – sogenannten Emissions-Zertifikaten – erzielt. Solche Zertifikate muss ab kommendem Jahr nachweisen, wer Sprit, Heizöl oder Erdgas in Deutschland auf den Markt bringt. 2021 liegt der Preis bei 25 Euro pro Tonne CO2, das sind etwa 7 Cent pro Liter Benzin, 8 Cent pro Liter Diesel, 8 Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas.

Damit sie entlastet werden, müssen die Unternehmen den Plänen zufolge allerdings auch in Energieeffizienz und Klimaschutz investieren. Es geht dabei etwa um Hersteller von Zement, Kalk, Düngemitteln, Stahl, Zucker, Aluminium, Papier und Pappe, Chemiefasern oder Alkohol. (dpa/ja)

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