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EU-Gipfel für verschärftes Klimaziel 2030: Minus 55 Prozent

11.12.2020 11:25 Uhr
CO2
Um mindestens 55 Prozent soll der Ausstoß von Treibhausgasen unter den Wert von 1990 sinken
© Foto: bluedesign/fotolia

Um den Klimawandel und dessen katastrophale Folgen zu bremsen, müssen die Treibhausgase sinken. Die EU-Staaten ringen sich zu einem Kraftakt durch.

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Brüssel. Die Europäische Union verschärft ihr Klimaziel für 2030 deutlich. Um mindestens 55 Prozent soll der Ausstoß von Treibhausgasen unter den Wert von 1990 sinken. Dies beschloss der EU-Gipfel in Brüssel am Freitagmorgen, wie Ratschef Charles Michel mitteilte. Bisher gilt ein Ziel von minus 40 Prozent. Der Beschluss gelang erst nach Beratungen die ganze Nacht hindurch.

Mehrere EU-Staaten wollten Zusagen für finanzielle Hilfen für die Energiewende. Zum Schluss blockierte nach Angaben von Diplomaten Polen stundenlang den Gipfelbeschluss, weil es weitere Zusicherungen wollte. Die Verschärfung soll helfen, das Klimaabkommen von Paris umzusetzen und die gefährliche Erwärmung der Erde zu bremsen. Das neue Ziel soll noch vor Jahresende an die Vereinten Nationen gemeldet werden.

Es ist eine Etappe auf dem Weg, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen, also alle Treibhausgase zu vermeiden oder zu speichern. Nötig sind unter anderem eine schnelle Abkehr von Kohle, Öl und Gas, ein rascher Umstieg auf Ökostrom und Fahrzeuge ohne Abgase sowie die Renovierung von Millionen Häusern. Das bedeutet hohe Milliardeninvestitionen. Doch sehen Befürworter im Umbau der Wirtschaft auch Chancen für neue Jobs und Wohlstand.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte beim Gipfel für das neue 55-Prozent-Ziel geworben. Auch der französische Präsident Emmanuel Macron machte sich dafür stark. „Wir müssen unsere Zusagen mit Blick auf 2030 erhöhen“, sagte Macron. „Das wird von Europa erwartet.“ Doch gab es bei einigen Ländern Vorbehalte. Einige östliche EU-Staaten sind stark auf Kohle angewiesen und haben bei der Energiewende einen weiteren Weg zurückzulegen. Sie pochten auf finanzielle Unterstützung.

EU will viel Geld in die Hand nehmen

Dafür sind Milliardentöpfe geplant: ein Modernisierungsfonds, der aus Einnahmen aus dem Emissionshandel gespeist wird; ein Fonds für gerechten Wandel, aber auch der 750 Milliarden schwere Corona-Aufbaufonds, der zu mindestens 30 Prozent zur Umsetzung der Klimaziele genutzt werden soll. Das Haushaltspaket war zuletzt wegen eines Vetos durch Ungarn und Polen blockiert. Eine Einigung im Haushaltsstreit bahnte beim Gipfel auch den Weg für den Klimabeschluss.

Das Pariser Klimaabkommen von 2015 sieht vor, dass die Erderwärmung bei unter zwei Grad gestoppt wird, möglichst sogar bei 1,5 Grad, gemessen jeweils an der vorindustriellen Zeit. Dafür reichen die bisherigen Zusagen der rund 190 Mitgliedsstaaten aber nicht. Deshalb ist im Vertrag vorgesehen, dass alle fünf Jahre nachgebessert wird.

Greenpeace fordert 65 Prozent weniger Treibhausgase

Der Umweltorganisation Greenpeace geht der EU-Beschluss nicht weit genug .“ Um eine Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad mit großer Wahrscheinlichkeit zu erreichen, wären 65 Prozent weniger Treibhausgase in der EU nötig“, sagte Deutschland-Chef Martin Kaiser der Deutschen Presse-Agentur. Zudem rechne sich die EU das neue Klimaziel schön, weil erstmals auch die Klimagase einberechnet werden sollen, die in Wäldern und anderen „Senken“ gespeichert werden.

Der Grünen-Politiker Sven Giegold kritisierte darüber hinaus, dass sich die EU-Staaten das neue Ziel nur „kollektiv“ vornehmen, aber keine nationalen Klimaziele festlegten. (dpa/ja)

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KOMMENTARE


Peter Speth

11.12.2020 - 14:18 Uhr

Bitte bei Nachrichten auf die Trennung EU-Haushalt und Corona-Aufbaufonds achten. Die Zahlungen für den EU-Haushalt sind rechtliche Verpflichtungen auf Grund der AEUV. Der Corna-Aufbaufonds ist jedoch eineeSondeleisutngtund muss von den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten in deren Haushaltsplänen ausgewiesen werden. Für Deutschland wäre hierbei ein Nachtragshaushalt notwendig. Ob dieses vom Parlement zu beschließende Haushaltgesetz dann den Bedingungen des BVerfG entsprechend dem Urteil vom 18.03.2014 zum Fiskalpakt verfassungsgerecht ist, dürfte unsicher sein.


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