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Verkehrsministerium verteidigt automatische Kennzeichenkontrolle

21.11.2018 14:29 Uhr
Luftreinhaltung, Schild, Fahrverbot
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ermöglicht eine automatisierte Nummernschild-Erfassung zur Kontrolle von Fahrverboten
© Foto: Marcel Kusch/dpa/picture-alliance

"Massenüberwachung" oder notwendige Maßnahme? Die Bundesregierung will für die Kontrolle von Diesel-Fahrverboten lediglich den rechtlichen Rahmen für die Automatisierung von Kontrollmöglichkeiten vorgeben.

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Berlin. Im Streit um die automatische Erfassung von Autokennzeichnungen für die Kontrolle von Diesel-Fahrverboten wehrt sich das Bundesverkehrsministerium gegen Kritik. Die Bundesregierung schaffe lediglich den rechtlichen Rahmen für die Automatisierung bereits bestehender Kontrollmöglichkeiten, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin. Der Bund mache den Kommunen damit ein Angebot, es gehe nicht um die bundesweite Einführung des Verfahrens. Zuständig für die Kontrollen seien die örtlichen Behörden. Zudem gehe es nur darum, Verstöße gegen Fahrverbote für ältere Diesel festzustellen, die Daten müssten dann „unverzüglich” gelöscht werden.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine automatisierte Nummernschild-Erfassung zur Kontrolle der Fahrverbote ermöglicht, muss noch durch den Bundestag und Bundesrat. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, sagte dem „Handelsblatt”, Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kriminalisiere damit Autofahrer pauschal und nehme „Massenüberwachung” in Kauf. Auch die Opposition und Datenschützer kritisieren den Entwurf.

Datenschutzbeauftragte stimmte Entwurf zu

Der Sprecher wies darauf hin, dass auch die Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Andrea Voßhoff, dem Gesetzentwurf zugestimmt habe. In Hamburg, wo schon Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt sind, würde derzeit stichprobenweise „händisch” kontrolliert, indem Autos herausgewunken würden. Wie lange es dauere und wie viel es koste, Kamerasysteme für automatische Kontrollen zu installieren, müssten die Behörden vor Ort beantworten.

Auf die Frage, ob eine Blaue Plakette nicht eine Alternative zur Kontrolle nach Kennzeichen wäre, verwiesen Verkehrs- und Umweltministerium auf einen Koalitionsbeschluss von Anfang Oktober. Dort heißt es, dass eine Blaue Plakette aufgrund der neuen Regelung nicht erforderlich sei. (dpa)

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