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Verkehrsgerichtstag will Handy-Verbot ausweiten

26.01.2017 09:49 Uhr
Verkehrsgerichtstag will Handy-Verbot ausweiten
"Unfallursache Smartphone" ist eines der zentralen Themen beim Verkehrsgerichtstag
© Foto: Fotolia

Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar ist "die Unfallursache Smartphone" eines der zentralen Themen.

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Goslar/Berlin. Wie Handys sollten aus Experten-Sicht auch andere elektronische Geräte beim Autofahren tabu sein. Das hat der Präsident des Verkehrsgerichtstags (VGT), Kay Nehm, vorgeschlagen. Das Verbot sollte für sämtliche Apparate gelten, die zum Fahren nicht erforderlich sind, sagte Nehm am Mittwoch in Goslar bei der Eröffnungs-Pressekonferenz des Experten-Kongresses. Demnach könnte ein solches Verbot etwa auch die Nutzung von Tablets betreffen.

Nach Nehms Angaben nutzen 57 Prozent aller Autofahrer während der Fahrt zumindest gelegentlich ein Smartphone. Sie unterschätzten die Unfallgefahr durch die Ablenkung, sagte der frühere Generalbundesanwalt. Etwa jedes zehnte Opfer im Straßenverkehr stirbt bei Unfällen, die auf Ablenkung zurückgeführt werden. Automobilclubs hatten bereits vor Beginn des VGT auf die steigenden Unfallrisiken durch den Gebrauch von Smartphones, Tablets und sonstigen mobilen Computern während der Fahrt hingewiesen. Das Verbot könnte solche Geräte betreffen.

Im Vorfeld des Experten-Treffens hatte der Deutsche Verkehrssicherheitsrat bereits härtere Strafen für die Nutzung von Handys und Smartphones im Auto gefordert. Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniere oder Nachrichten tippe oder lese, solle deutlich mehr Bußgeld zahlen als die derzeit fälligen 60 Euro. Auch VGT-Präsident Nehm schlug am Mittwoch härtere Maßnahmen und ein schärferes Durchgreifen der Polizei vor.

Ein gesetzliches Handyverbot lehnt der DAV ab

Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sind eine verbesserte Technik und mehr gezielte Verkehrskontrollen die effektivsten Mittel gegen Smartphones am Steuer.

„Autofahrer dürfen erst gar nicht in die Verlegenheit geraten, während der Fahrt E-Mails oder andere Textnachrichten zu lesen“, sagt Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Ein gesetzliches Handyverbot lehnt der Deutsche Anwaltverein ab. Schon jetzt sei es möglich, mithilfe von Fahrassistenzsystemen Gefahrenlagen automatisch zu erkennen und mobile Endgeräte entsprechend zu sperren. Denkbar sei es auch, Textnachrichten oder E-Mails nur dann im Auto empfangen zu können, wenn diese von einem Programm vorgelesen werden.

Neben solchen technischen Lösungen spricht sich der DAV auch für mehr gezielte Kontrollen im Straßenverkehr aus. „Wenn Autofahrer davon ausgehen können, nur per Zufall beim Telefonieren hinterm Steuer erwischt zu werden, dann trägt das nicht zu einem Sinneswandel bei“, sagte Meier-van Laak. Ob das Bußgeld 60 Euro oder 120 Euro betrage, spiele dann ebenfalls keine Rolle mehr.

Die „Unfallursache Smartphone“ ist eines der zentralen Themen des diesjährigen Verkehrsgerichtstags, bei dem etwa 2000 Fachleute aktuelle Fragen des Straßenverkehrs und des Verkehrsrechts erörtern.

Verkehrsgerichtstag tagt bis Freitag in Goslar

Am 55. Deutschen Verkehrsgerichtstag nehmen nach Angaben einer Sprecherin knapp 2000 Verkehrsexperten verschiedener Fachrichtungen teil. Sie kommen vorwiegend aus Deutschland, aber auch aus zwölf weiteren europäischen Ländern.

Bis Freitag wollen die Fachleute unter anderem auch über Gesundheitsprüfungen für ältere Autofahrer, die Sicherheit von Radfahrern und den Ausbau der Infrastruktur für den zunehmenden Radverkehr beraten. Weitere Themen sind die Frage, ob Privatfirmen künftig den Verkehr überwachen sollen, sowie die Frage, ob der Führerscheinentzug auch als Strafe für Delikte verhängt werden kann, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. (dpa/tb)

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