Luxemburg. In den Streit zwischen dem US-amerikanischen Express-Logistiker UPS und der EU-Kommission wegen der untersagten Übernahme des niederländischen Paketzustellers TNT Express durch UPS ist wieder Bewegung gekommen. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigte jetzt, dass das Übernahmeverbot der EU-Kommission vom 30. Januar 2013 ihrer Auffassung nach rechtswidrig war. Sie empfiehlt den EuGH-Richtern, im laufenden Berufungsprozess der EU-Kommission ein entsprechendes Urteil zu fällen.
UPS hatte gegen das Verbot noch im April 2013 geklagt und einen Verfahrensfehler geltend gemacht. Das Gericht der EU hatte die Klage von UPS in erster Instanz als begründet gewertet. Gegen dieses Urteil vom 7. März 2017 hatte die EU-Kommission dann Einspruch beim EuGH eingelegt. Wann dort eine Entscheidung fällt, ist unklar.
Empfehlungen sind nicht bindend
Die Empfehlungen der Generalanwältin sind für die EuGH-Richter nicht bindend. Sie stellen einen unabhängig getroffenen Vorschlag nach eingehender Prüfung des Sachstandes dar. In der Regel folgen die Richter allerdings in weiten Teilen den Schlussanträgen der Generalanwälte.
Im Fall UPS und TNT stellt die Generalanwältin jetzt fest, dass die Kommission bei ihrem Übernahmeverbot tatsächlich die Verteidigungsrechte von UPS nicht geachtet habe. Bei der Überlegung, ob aus kartellrechtlichen Gründen die Übernahme von TNT durch UPS bedenklich sein könne, habe die Kommission ein anderes Preikonzentrationsmodell herangezogen, als sie zuvor in dem Verwaltungsverfahren mit UPS diskutiert hatte. Die Kommission habe UPS keine Gelegenheit gegeben, zu dieser Änderung Stellung zu nehmen.
Nach dem Übernahmeverbot an UPS war der Weg frei für die Übernahme von TNT durch den UPS-US-Konkurrenten FedEx, dem mittlerweile TNT gehört. Gegen diese für rund 4,4 Milliarden Euro schwere Übernahme hatte die Kommission keine Bedenken.
UPS fordert von der EU-Kommission eine Entschädigungszahlung von 2,15 Milliarden Dollar zuzüglich Zinsen wegen der damals verhinderten Übernahmemöglichkeit. (kw)