Berlin. Unterschiedliche Bestimmungen in den Mitgliedstaaten behindern aus Sicht mehrerer Branchenverbände den Kombinierten Verkehr in Europa. Darauf wiesen der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), der Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am Dienstag hin. Grund für die Befürchtungen der Verbände ist die starke Position des EU-Rates in den laufenden Trilog-Verhandlungen mit EU-Kommission und EU-Parlament über die Revision der Richtlinie 92/106/EG über den Kombinierten Verkehr.
Die Mitgliedstaaten haben sich demzufolge weitgehend von einem harmonisierten europäischen Ansatz zu Gunsten einzelstaatlicher Regelungen verabschiedet. Statt einheitliche Vorschriften für den grenzüberschreitenden Kombinierten Verkehr zu schaffen, würden sie auf „nationale Auslegungen interpretationsfähigen Rechts“ bauen. „Wieder einmal webt Brüssel damit an einem Flickenteppich, anstatt ihn aufzulösen“, bemängeln die DSLV, BÖB und VDV. Es ihnen geht etwa um die Definition für „nächstgelegenes geeignetes Terminal“ oder Einbeziehung von Vor- und Nachläufen auf der Straße.
Sie verlangen deshalb, dass der ursprüngliche Richtlinienvorschlag der EU-Kommission und die Position des EU-Parlaments im laufenden Trilog wieder an Gewicht gewinnen. Sollten sich hingegen die im Beschluss des EU-Rats manifestierten nationalen Einzelinteressen durchsetzen, werden internationale Transporte vermehrt auf der Straße durchgeführt, sind DSLV, BÖB und VDV überzeugt. „Bevor die EU-Kommission akzeptiert, dass der Kombinierte Verkehr deutlich geschwächt wird, sollte sie ihren ursprünglichen Vorschlag besser zurückziehen“, lautet ihre gemeinsame Forderung. (ag)