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US-Regierung schlägt Tempobegrenzer in Lkw vor

06.09.2016 11:15 Uhr
US-Regierung schlägt Tempobegrenzer in Lkw vor
Zurzeit gibt es noch keine US-weit einheitliche Höchstgeschwindigkeit für schwere Lkw.
© Foto: Picture Alliance/AP Photo/Pat Sullivan

Die neue Regelung soll für alle neu zugelassenen Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von rund 11,8 Tonnen gelten.

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Washington. Die US-Regierung hat den landesweit verpflichtenden Einbau von Geschwindigkeitsbegrenzern in schweren Lkw vorgeschlagen. Die Regelung soll für alle neu zugelassenen Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 Pounds (rund 11,8 Tonnen) gelten. Im Zuge dieser Maßnahme will die US-Regierung auch eine allgemeingültige Höchstgeschwindigkeit für schwere Lkw festlegen. Unklar ist, wie hoch sie sein soll.

Zurzeit gibt es noch keine US-weit einheitliche Höchstgeschwindigkeit für schwere Lkw. Die US-Regierung selbst diskutiert in ihrem Vorschlag die Höchstgeschwindigkeiten von 60 Meilen (96,6 km/h), 65 Meilen (104,6 km/h) und 68 Meilen (109,4 km/h) pro Stunde. Sie rechnet vor, dass durch niedrigere Höchstgeschwindigkeiten statistisch gesehen weniger Unfälle passieren und mehr Menschenleben gerettet werden können.

Die Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr fällt bislang in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesstaaten. In den meisten Bundesstaaten gilt eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 70 Meilen pro Stunde (113 km/h). Für schwere Lkw ab 26.000 Pounds haben viele Bundesstaaten niedrigere Höchstgeschwindigkeiten festgelegt. Leichtere Lkw dürfen dagegen überall so schnell wie Pkw fahren. An dieser Regel soll sich nichts ändern.

Noch bis Ende Oktober können Interessensvertreter Anmerkungen zu den Vorschlägen der US-Regierung machen. Nach einer eventuellen Verabschiedung des Gesetzes soll es laut US-Medien noch drei Jahre dauern, bis neue Trucks mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgestattet sein müssen.

In Deutschland müssen Geschwindigkeitsbegrenzer seit 2001 in allen Lkw ab 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht eingebaut sein. Davor waren sie verpflichtend für Lkw mit mehr als zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und mit einer Erstzulassung in 1988 oder später. EU-weit sind Geschwindigkeitsbegrenzer spätestens seit 2007 für alle Nutzfahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonne Pflicht. (kw)

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