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Urteil: Kein Kündigungsschutz nach Entlassungsverlangen des Betriebsrates

15.11.2017 12:10 Uhr
Kündigung
Nicht gegen jede Kündigung kann sich ein Arbeitnehmer wehren
© Foto: M&S Fotodesign/Fotolia

Hat das Arbeitsgericht bestätigt, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auf Verlangen des Betriebsrates entlassen muss, hat der Arbeitnehmer diese Entscheidung hinzunehmen.

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Ist arbeitsgerichtlich entschieden worden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlassen muss, weil der Betriebsrat dies verlangt, kann sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht erfolgreich wehren. Darauf weist das Bundesarbeitsgericht hin.

Im vorliegenden Fall hatte der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Kündigung der Arbeitnehmerin gemäß § 104 Betriebsverfassungsgesetz verlangt, weil die Arbeitnehmerin den Betriebsfrieden nachhaltig störte. Da der Arbeitgeber nicht reagierte, verklagte der Betriebsrat diesen und bekam Rückendeckung durch das Gericht für sein Verlangen. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber fristlos, hilfsweise ordentlich.

Die gegen die Kündigung gerichtete Klage der Arbeitnehmerin hatte keinen Erfolg. Der Arbeitgeber war durch das erste Verfahren verpflichtet, die Kündigung auszusprechen, die in diesem Verfahren getroffene rechtskräftige Entscheidung muss auch die Arbeitnehmerin gegen sich gelten lassen. Durch diesen Beschluss liegt für den Arbeitgeber ein dringliches betriebliches Erfordernis vor im Sinne von § 1 Kündigungsschutzgesetz vor. (ctw)

Urteil vom 28.03.2017
Aktenzeichen 2 AZR 551/16

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