Dresden. Der Käufer eines Fahrzeugs, das vom VW-Abgasskandal betroffen ist, muss zunächst das Softwareupdate aufspielen lassen, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann. So urteilte das Landgericht Dresden. Ein Fahrzeughalter wollte sein 2012 gekauftes Auto mit einer Kilometerleistung von zirka 150.000 Kilometer wegen der Diesel-Manipulation zurückgeben und das Nachfolgemodell erhalten. Er verklagte den Händler, hatte aber keinen Erfolg.
Der Händler müsse zunächst die Möglichkeit haben, den Fehler durch Aufspielen des Softwareupdates zu beheben, urteilten die Richter. Erst wenn dies nach zweimaligem Versuch keinen Erfolg bringe, habe der Mann Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag und Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung des Nutzungsvorteils für die gefahrenen Kilometer. Der Käufer kann die Nachbesserung nicht generell mit dem Argument, er traue dem Update nicht, ablehnen. (ctw/ag)
Urteil vom 08.11.2017
Aktenzeichen: 7 O 1047/16