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Union will Bahn langfristig Schienennetz nehmen

23.05.2007 17:47 Uhr

Trennung von Netz und Fahrbetrieb bleibt für CDU/CSU Voraussetzung für Wettbewerb auf der Schiene

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Berlin. In der Auseinandersetzung um die Teilprivatisierung der Bahn will die Union das Schienennetz nach einer festen Laufzeit endgültig aus dem DB-Konzern herauslösen können. Dieser Übergang des Netzes in die ausschließliche Verfügbarkeit des Bundes sei jetzt in der Koalition abschließend zu klären, sagte der Vizevorsitzende der Unionsfraktion des Bundestages, Hans-Peter Friedrich. Dies gelte - neben der aktuellen Verfassungsüberprüfung des Privatisierungsgesetzes - auch für Vermögensbewertungs- und Entschädigungs-Fragen bei Herauslösung des Netzes aus dem Konzern, betonte Friedrich. Die Trennung von Netz und Fahrbetrieb bleibe für den Wettbewerb auf der Schiene wichtig. Leider sei bei der Koalitionsvereinbarung vom November zunächst nur die Vereinbarung eines „integrierten Konzerns“ möglich gewesen. „Am Beschluss des Bundestages, wonach das Eigentum an der Netz- Infrastruktur beim Bund bleiben muss, lassen wir keinerlei Abstriche zu“, sagte der CSU-Politiker. „Dass die Deutsche Bahn für eine Anzahl von Jahren das Netz bewirtschaften und bilanzieren können soll, ist ebenfalls unstrittig. Am Ende der Laufzeit muss der Deutsche Bundestag allerdings dann wieder jede Option haben - auch die von uns präferierte Trennung von Netz und Betrieb.“ Ob dies nach 10 oder 15 Jahren sein kann, ließ Friedrich offen. „Darüber müssen wir reden.“ Der Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) sieht die Möglichkeit einer automatischen Verlängerung der Netzregelung (Betrieb und Bilanzierung bei der Bahn) vor, wenn der Bundestag keine andere Entscheidung herbeiführt. Abschließend zu klären seien auch Einzelheiten der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, die der Bahn jährlich bis zu 2,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln für den Erhalt des bestehenden Schienennetzes garantiere, so Friedrich. „Mit welchen Konsequenzen muss der Bund rechnen, wenn er am Ende der Laufzeit das uneingeschränkte Eigentums- und Verfügungsrecht und ein Ende der Bilanzierung bei der Deutschen Bahn einfordert? Es kann nicht sein, dass der Preis für die Entschädigung der Bahn so hoch wird, dass faktisch eine Enteignung des Bundes stattfindet“, betonte Friedrich. Die Entschädigungsfrage müsse auch bei den Neubaumitteln für Schienenwege gestellt werden. Dabei sei auszuschließen, dass der Bund die mit Steuermitteln gebauten Strecken zum erhöhten Verkehrswert zurückkaufen müsse. „Es kommt gar nicht in Frage, dass diese Milliarden den internationalen Bahninvestoren über Bundes-Entschädigungen auch noch geschenkt werden.“ Ungewöhnlich ist, dass allein vier Ministerien die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt haben. Dazu forderte Friedrich: „Die Bundesregierung muss sich klar zur Verfassungsmäßigkeit der jetzt von Minister Tiefensee gewählten Konstruktion äußern. Ein Börsengang der Deutschen Bahn unter dem Damoklesschwert der Verfassungswidrigkeit wäre völlig unakzeptabel.“ (dpa)

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