Berlin/Kiel. Das Bundesumweltministerium hat sein Nein zu einem gesetzlich beschleunigten Ausbau der Marschbahnstrecke verteidigt. Die Entscheidung, den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Niebüll über Klanxbüll nach Westerland nicht in die Liste der Projekte für eine sogenannte Legalplanung aufzunehmen, „ist Ergebnis einer juristisch erforderlichen Abwägung“, sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Für alle im Gesetz aufgelisteten Maßnahmen würden hohe verfassungsrechtliche Anforderungen gelten. Der klima- und verkehrspolitische Nutzen solcher Projekte müsse sehr hoch sein, um das Konzept der Legalplanung zu rechtfertigen. Der Nutzen einer zweigleisigen Marschbahn sei aber nach dieser fachlichen Prüfung „mit den übrigen in dem Gesetzentwurf enthaltenen Schienenverkehrsprojekten nicht vergleichbar“, sagte der Sprecher.
In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf tauchte die Marschbahn überraschend nicht mehr auf - obwohl dies ein Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums vorsah. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach von einer Fehlentscheidung, die im Gegensatz zu allen bisherigen Signalen des Bundes für einen zügigen Ausbau der Marschbahn stehe. Die Bahnstrecke sei für den Norden und Tausende Pendler von größter Bedeutung. Er setze darauf, „dass diese Entscheidung zügig korrigiert wird“. (dpa)