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Marschbahn nicht im Maßnahmenbeschleunigungsgesetz

07.11.2019 08:50 Uhr
Marschbahn nicht im Maßnahmenbeschleunigungsgesetz
Der zweigleisige Ausbau der Marschbahnstrecke zwischen Niebüll über Klanxbüll nach Westerland steht nicht mehr als Pilotprojekt im Maßnahmenbeschleunigungsgesetz
© Foto: Markus Scholz/dpa/picture-alliance

Empörung im Norden: Der zweigleisige Ausbau der Marschbahnstrecke sollte durch ein Gesetz beschleunigt werden. Doch aus dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf ist das Projekt herausgeflogen.

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Berlin/Kiel. Der zweigleisige Ausbau der Marschbahnstrecke zwischen Niebüll über Klanxbüll nach Westerland sollte per Gesetz beschleunigt werden. Dafür hat sich die Landesregierung von Schleswig-Holstein stark gemacht. Und so sah es auch ein Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor. Doch nun taucht das Bahnprojekt aus dem hohen Norden in dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf plötzlich gar nicht mehr auf.

„Ehrlich gesagt macht mich das fassungslos“, sagte Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz der „Deutschen Presse-Agentur“. „Mir ist angekündigt worden – vom parlamentarischen Staatssekretär (Enak) Ferlemann (CDU) – dass das da drin stehen würde.“ Bis zum Morgen sei man davon ausgegangen, dass es auch so beschlossen werde. Buchholz sagte, er wüsste gerne eine Begründung für die Entscheidung. „Es wäre für die Region sehr schade, wenn man das jetzt nicht planungsbeschleunigt in Angriff nehmen würde.“

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach von einer Fehlentscheidung, die im Gegensatz zu allen bisherigen Signalen des Bundes für einen zügigen Ausbau der Marschbahn stehe. „Ich setze darauf, dass diese Entscheidung zügig korrigiert wird“, sagte Günther.

Schnelleres Bauen durch Bundestagsbeschluss

Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, durch unmittelbaren Parlamentsentscheid die Umsetzung von Infrastrukturprojekten mit nationaler Bedeutung zu beschleunigen. Der Entwurf listet dabei die konkreten Projekte auf, die mittels Maßnahmengesetz vom Bundestag beschleunigt umgesetzt werden sollen.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) teilte auf Nachfrage mit, dass der Ausbau der Eisenbahnstrecke von Niebüll über Klanxbüll nach Westerland ein sehr wichtiges Vorhaben für das BMVI sei. Daher sei es auch im BMVI-Entwurf enthalten gewesen. Das Projekt sei im Zuge der Ressortabstimmung aber aus der Vorhabenliste gestrichen worden. Insgesamt sei die Zahl der Projekte von ursprünglich sechs auf zwölf erhöht worden.

Unions-Fraktion will sich für Marschbahn einsetzen

Die nordfriesische CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Damerow teilte mit, ihren Informationen zufolge habe das SPD-geführte Bundesumweltministerium darauf bestanden, den zweigleisigen Ausbau der Marschbahn aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen. „Offensichtlich ist die Bedeutung des zweigleisigen Ausbaus für die Region im Ministerium nicht bekannt.“

Etwas Hoffnung bleibt für die Schleswig-Holsteiner aber noch, dass der Ausbau doch noch in die Legalplanung aufgenommen wird. So kündigte Damerow an, sich mit ihren Kollegen von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür einzusetzen, dass die Marschbahn wieder als Projekt in das Gesetz kommt. Und auch das Bundesverkehrsministerium teilte mit, es hoffe, dass das Projekt Niebüll - Klanxbüll im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens wieder in die Projektliste aufgenommen wird. (dpa/ag)

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