Brüssel. Die internationale Vereinigung der Gesellschaften für den Kombinierten Verkehr Schiene-Straße (UIRR) fordert ein EU-weites Verbot von Lang-LKW. Nur in den EU-Mitgliedsstaaten, in denen diese Fahrzeuge „traditionell“ zugelassen sind – praktisch sind das Finnland und Schweden – sollen sie weiter fahren dürfen. Sollte sich das allgemeine Verbot nicht durchsetzen, sollten zumindest grenzüberschreitende Fahrten untersagt werden.
Außerdem sollen aus den Ländern, in denen zurzeit Feldversuche laufen (z. B. Deutschland) oder in denen Lang-LKW erst vor kurzem zugelassen worden sind (z. B. Niederlande), nach vorgeschriebenen Mustern Daten gesammelt und an die EU-Kommission geliefert werden. Darin soll die Bilanz der Lang-LKW-Einsätze unter anderem in Bezug auf Umweltbelastung, Verkehrssicherheit und Entwicklung der unterschiedlichen Verkehrsträger aufgeführt werden. Dieses Praxismaterial könne Grundlage für künftige Entscheidungen der Politik liefern.
UIRR stellt diese Forderungen im Rahmen eines Positionspapiers, das der Verband zu den Mitte April veröffentlichten Plänen der EU-Kommission zu neuen Regeln für Maße und Gewichte von Fahrzeugen im Straßenverkehr gemacht hat. Auf Druck des EU-Parlaments hatte die EU-Kommission auch die entsprechende Textpassage, in dem es um den grenzüberschreitenden Einsatz von Lang-LKW geht, leicht geändert, um solche Fahrten künftig eindeutig zu erlauben. Das gibt dem EU-Parlament die Möglichkeit, sich grundsätzlich mit den Fahrten von Lang-LKW zwischen EU-Ländern zu beschäftigen. Das EU-Parlament und der EU-Ministerrat müssen die Vorschläge der Kommission noch bearbeiten.
Lob für Zulassung von 44-Fuß-Containern
Lob verteilt UIRR für das Vorhaben, 45-Fuß-Container und 44 Tonnen LKW für Transporte im kombinierten Verkehr offiziell zulassen zu wollen. Der Verband begrüßt auch die Absicht, auf die Einhaltung der EU-Vorschriften bezüglich der Höhe, Länge und Breite der LKW besser achten zu wollen.
Bei den geplanten Verlängerungen der LKW, um sie aerodynamischer zu gestalten, warnt UIRR vor den Auswirkungen entsprechender Anbauten auf den kombinierten Verkehr. Die EU-Gesetzgeber sollten darauf achten, dass durch diese Anbauten die Nutzung der Ladeeinheiten für den kombinierten Verkehr nicht bedroht werde. Bislang seien nicht ausreichend viele Studien dazu angefertigt worden. (kw)