München. Sicherheitsniveau und Konkurrenzfähigkeit des Gütertransports mit der Bahn könnten drastisch sinken. Dies befürchten die Experten des TÜV Süd, infolge eines geänderten Zulassungsverfahrens für Güterwagen, welches ab Januar greift. Während bislang eine nationale Zulassung in einem EU-Mitgliedsland ausreichte, damit ein Güterwagen das gesamte EU-Streckennetz befahren durfte, sind in Zukunft im Extremfall 26 Einzelgenehmigungen vonnöten. Auf Grundlage der Richtlinie 2001/16/EG wird im Januar 2006 das Zulassungsverfahren umgestellt. So genannte Notified Bodys – Organisationen, die eine entsprechende EU-Akkreditierung besitzen – prüfen auf Antrag der Hersteller die Konformität mit den Technische Spezifikationen Interoperabilität (TSI) für Güterwagen. Gibt eine nationale Behörde auf Basis dieser Prüfergebnisse grünes Licht, darf der jeweilige Güterwagen das Transeuropean Network (TEN-Netz) befahren. „Für Deutschland beispielsweise sind aber nur die Durchgangsstrecken in das TEN-Netz einbezogen – und das ist für einen funktionierenden Güterverkehr nicht ausreichend“, sagt Hubert Troidl von TÜV Rail. Denn soll ein Güterwagen über alle Strecken aller EU-Länder rollen dürfen, sind ab Januar zusätzlich 25 nationale Einzelgenehmigungen nötig. „Das hat für die Entwicklung des Binnenmarkts eine enorme Bremswirkung“, merkt Troidl an. Bislang nämlich konnte der Hersteller mit einer nationalen Zulassung einen Güterwagen auf jede europäische Schiene schicken. „In Zukunft werden sich Aufwand und Kosten für das Verfahren vervielfachen. Das wirkt sich natürlich auch auf die Konkurrenzfähigkeit des Güterschienenverkehrs aus“, so TÜV Süd-Fachmann Troidl. Er rechnet zudem mit einem starken Konkurrenzkampf der mittlerweile mehr als 20 Notified Bodys in Europa, der wohl über den Preis ausgetragen wird. Das könnte wiederum das Sicherheitsniveau des Güterschienenverkehrs negativ beeinflussen. Deshalb fordert Troidl das TEN-Netz auf alle europäischen Eisenbahnstrecken auszuweiten. Gelegenheit hierfür böte sich Mitte kommenden Jahres im Rahmen des 2. Eisenbahn-Gesetzespakets. „Dann würde die Zulassung durch einen Notified Body für das gesamte Schienennetz gelten – das Verfahren wäre quasi wie früher“, so Troidl. (sb)
TÜV Süd: EU-Vorgaben bremsen Güterschienenverkehr
Sicherheitsniveau und Konkurrenzfähigkeit des Gütertransports per Bahn sind nach Expertenmeinung gefährdet