München. Die Welt ist im Ausnahmezustand und auch in der Transport- und Logistikbranche ist in Zeiten von Corona vieles anders als gewohnt: Lkw stehen im Schengenraum stundenlang bei Grenzkontrollen im Stau, Aufträge zum Beispiel in der Automobilbranche brechen weg und Regelungen wie Lenk- und Ruhezeiten sind teilweise ausgesetzt.
Die VerkehrsRundschau unterstützt ihre Leser in diesen turbulenten Zeiten mit Arbeitshilfen auf dem Profiportal VR plus. Ganz neu in unserer Playlist zum Thema Corona finden Abonnenten nun Antworten auf die wichtigsten transportrechtlichen Fragen während der Pandemie. Detlef Neufang, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und Experte für Transportrecht beantwortet diese Fragen:
- Wer muss grundsätzlich die Kosten tragen, wenn es aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie zu einer Überschreitung der Lieferfrist und Verspätungsschäden kommt?
- Wann gilt eine Einschränkung des Güterverkehrs als höhere Gewalt und in welchen Fällen können sich Transport- und Logistikdienstleister deshalb auf Haftungsbefreiung berufen?
- Welche Maßnahmen schreibt das Transportrecht vor, wenn sich abzeichnet, dass Güterbeförderungen wegen des Coronavirus nicht wie geplant möglich sind?
- Welche Versicherung deckt die Haftung von Güterverkehrsunternehmen wegen des Coronavirus?
- Dürfen Auftraggeber und Absender coronabedingt Frachtverträge kündigen, wenn etwa Aufträge wegbrechen oder sie von behördlichen Schließungen betroffen sind?
- Kann ich als Transport- und Logistikdienstleister wegen gestiegener Mehraufwendungen in der Corona-Krise höhere Preise oder Zuschläge verlangen?
- Wie sind die rechtlichen Regelungen, wenn speditionsunübliche Dienstleistungen nach sonstigen Logistikverträgen durch die Corona-Krise beeinträchtigt werden und Schäden entstehen?
Die Antworten finden Sie hier auf www.verkehrsrundschau-plus.de.
Gantke norbert