Berlin. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) schlägt anlässlich einer geplanten Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erneut die Einführung von klar geregelten Ladezonen vor. Die Ergänzung der StVO um ein festes Verkehrszeichen „Ladezone“ ermögliche es bei großer Verkehrsdichte, dass gewerbliche Be- und Entladevorgänge außerhalb des fließenden Verkehrs stattfinden und damit die Sicherheit von Radfahrenden wirklich verbessern, betonte der BIEK. Das Verkehrsschild soll nach seiner Vorstellung ein absolutes Haltverbot analog zum Taxistand vorschreiben. Ausnahmen sollen lediglich für berechtigte Nutzer gelten.
Höhere Strafen für Parken in zweiter Reihe geplant
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant derzeit eine Reform der StVO, die mehrere Verbesserungen für Fahrradfahrer und härtere Strafen für Verkehrssünder enthält. Unter anderem sind deutlich höhere Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen vorgesehen. Auch Lkw-Fahrer sollen künftig neue Regeln beachten und müssen bei Verstößen mit strengeren Sanktionen rechnen. Seine Pläne stellte Scheuer am vergangenen Donnerstag vor und will sie nun in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung geben. Sie sollen noch 2019 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.
Der BIEK hatte im Februar dieses Jahres eine Initiative für ein Verkehrsschild für Ladezonen gestartet. Nun appellierte der Verbandsvorsitzende Marten Bosselmann nochmals an Scheuer: „Kein Zusteller oder Lieferant will in zweiter Reihe stehen. Jedoch bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, wenn sie die Verbraucherwünsche bedienen wollen, aber keine Haltemöglichkeiten am Straßenrand haben.“ Die Radverkehrssicherheit zu erhöhen sei ein gutes Ziel, das aber auch umfassend angegangen werden müsse. „Die Sicherheit steigt dann spürbar, wenn die Verkehrsteilnehmer nicht nur Verboten unterliegen, sondern auch die Möglichkeit haben, diese einzuhalten“, betont Bosselmann. (ag)