Stuttgart. Wenn das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) das Fällen der Bäume im Schlossgarten erlauben sollte, droht ihm ein Eilantrag des Umweltverbandes Bund. Dessen Landeschefin Brigitte Dahlbender kündigte am Mittwoch in Stuttgart weitere rechtliche Schritte für diesen Fall an. "Schwere artenschutzrechtliche Bedenken" seien zurzeit nicht ausgeräumt. Eine Genehmigung der Fällarbeiten sei rechtlich und naturschutzfachlich nicht möglich. Dies habe der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) dem EBA in einer fristgerechten Stellungnahme am Dienstag mitgeteilt.
Die artenschutzrechtliche Prüfung der Gesellschaft für ökologische Gutachten sei unzureichend, beklagte der Naturschutzverband. So sei nicht untersucht worden, welche der zum Teil streng geschützten Fledermäuse derzeit in Baumhöhlen im Mittleren Schlossgarten überwintern. Der Bestand sei nur bis November erhoben worden, obwohl manche Arten ihr Quartier erst später beziehen würden. Der Bund monierte auch, dass nicht genug unternommen werden soll, um den Bestand des streng geschützten Juchtenkäfers zu sichern.
Laut Bund-Jurist Tobias Lieber ist das EBA gar nicht berechtigt, die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Außerhalb des Planfeststellungsverfahrens liege diese Aufgabe bei der höheren Naturschutzbehörde, in diesem Fall dem Regierungspräsidium Stuttgart. (dpa)