Stuttgart. Das umstrittene Feinstaub-Fahrverbot hat zu einem Streit um die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Land geführt. So äußerte der Stuttgarter Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) im „Südwestrundfunk“ (SWR) Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots. Er kritisierte, dass die von Bund und Ländern entworfene Kennzeichnungsverordnung viele Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator zu Unrecht treffe. Diese Fahrzeuge verursachten keinen Feinstaub und deutlich weniger Stickoxide als viele ältere Dieselfahrzeuge, die mit einer Plakette weiterfahren dürfen. In seiner derzeitigen Form treffe das Fahrverbot fast fünf Mal so viele Benziner wie Dieselfahrzeuge, sagte Schuster. Diese Darstellung ihres Parteifreundes wies Umweltministerin Tanja Gönner im SWR-Fernsehen zurück. Nach ihrer Ansicht rufe Schuster mit solchen Äußerungen quasi zur Klage gegen eine unbequeme Verordnung auf. Zugleich stellte sie die von der Stadt Stuttgart gewünschten flächendeckenden Ausnahmegenehmigungen für Benziner mit geregeltem Kat in Frage. Im Zweifelsfall müsse das Bundesumweltministerium entscheiden, das auch dafür verantwortlich sei, dass solche Fahrzeuge keine Feinstaub-Plakette erhielten. Dem widersprach die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Astrid Klug (SPD). Bei der Kennzeichnungsverordnung und der Frage, welche Fahrzeuge eine Feinstaub-Plakette bekommen und wer nicht, habe sich der Bund genau an die Vorgaben der Länder gehalten, sagte Klug dem SWR. (dpa)
Streit um Feinstaubfahrverbot
Stuttgarter Oberbürgermeister bezweifelt Rechtmäßigkeit: Plakettenverordnung betrifft auch feinstaubarme Benzinfahrzeuge