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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Tiefensee ein

07.10.2008 12:19 Uhr
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© Foto: ddp

"Verdacht der Beihilfe zur Vorteilsnahme" hat sich sich laut Staatsanwaltschaft Dresden nicht bestätigt

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Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungen gegen Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) wegen Verdachts der Beihilfe zur Vorteilsnahme eingestellt. Dieser habe sich nicht bestätigt, teilte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius am Dienstag in Dresden mit. In dem Verfahren ging es um Wirtschaftsspenden für die Olympia-Bewerbung der Stadt Leipzig im Jahr 2002, deren Oberbürgermeister Tiefensee damals noch war. Beim derzeitigen Sachstand sei davon auszugehen, dass er keine Kenntnis von den Vorgängen hatte. Die Hauptverantwortlichen in der Stadt hätten vielmehr hinter Tiefensees Rücken agiert. Anhaltspunkte für die Ermittlungen hatten sich aus einem größeren Verfahren der zentralen Antikorruptionseinheit INES wegen Bestechung, Bestechlichkeit und Untreue gegen mehrere Beschuldigte ergeben. Anlass waren zwei von der Firma Global Capital Finance GmbH (GCF) vermittelte Cross-Border-Leasing-Geschäft (CBL) städtischer Unternehmen mit ausländischen Investoren 2002 und 2003. Zu prüfen sei, ob Angehörigen der GCF hohe Spenden zugunsten der damaligen Olympia-Bewerbung in Aussicht gestellt wurden. Das Verfahren könne aller Voraussicht nach im Frühjahr 2009 abgeschlossen werden, so Avenarius. Tiefensee war verdächtigt worden, die Vorteilsnahme Dritter außerhalb der Stadtverwaltung in Zusammenhang mit dem Agieren städtischer Gesellschaften indirekt begünstigt zu haben. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass ihm eventuelle Zusammenhänge zwischen CBL-Geschäften und avisierten Spenden nicht bekannt waren. Tiefensee könnten daher weder tätige Unterstützung noch passive Förderung mutmaßlich korruptiver Geschäfte vorgeworfen werden, hieß es. Leipzig hatte sich seinerzeit um die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2012 beworben, war aber in der Vorausscheidung gescheitert. Die Spiele werden in London ausgetragen. (dpa)

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