Spediteur haftet nicht für Sub-Sub-Frachtführer
Der Gesetzgeber verlangt von einem Auftraggeber eines Gütertransports, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um sicherzustellen, dass die Beteiligten in der Lieferkette sich an die Regeln halten. Das Amtsgericht Köln hat dieser Auftraggeber-Haftung jetzt Grenzen gesetzt.