Reutlingen. Betz wurde in die Justizvollzugsanstalt Stammheim gebracht. Das OLG halte Fluchtgefahr nach wie vor für gegeben, teilte das Gericht am Samstag mit. Es gab damit der Staatsanwaltschaft recht, die gegen die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls Beschwerde eingelegt hatte. Da die Spedition international verflochten sei, sei es für den Angeklagten ein Leichtes, im Ausland Fuß zu fassen und „die Geschicke der Firma von dort aus zu lenken“, hieß es weiter. Betz war nach zwei Jahren Untersuchungshaft Anfang des Monats freigekommen. Das Stuttgarter Landgericht setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Da ein Richter längerfristig erkrankt sei, könne ein zügiger Fortgang des Verfahrens nicht mehr gewährleistet werden, hieß es damals zur Begründung. Da bisher lediglich drei Verhandlungstermine ausgefallen seien und ab spätestens Anfang November wieder zwei Mal wöchentlich verhandelt werden soll, sieht das OLG die Außervollzugsetzung des Haftbefehls jedoch nicht für gerechtfertigt an. Betz wird in einer Vielzahl von Fällen Bestechung und Sozialversicherungsbetrug mit einem Schaden von rund 50 Millionen Euro vorgeworfen. Gegen ihn wird seit September vergangenen Jahres vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt.
Spediteur Betz sitzt wieder ein
Der Spediteur Thomas Betz ist wieder in Untersuchungshaft. Zwölf Tage nach seiner Freilassung sei er am Freitagabend auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) von der Kriminalpolizei Reutlingen verhaftet worden, schreibt der „Reutlinger General-Anzeiger“ in seiner Wochenendausgabe.