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Sechs Wochen Dieselfahrverbot in Teilen Hamburgs

13.07.2018 09:47 Uhr
Großkontrolle in Hamburg
In Hamburg gelten an der Stresemannstraße für Lkw und an der Max-Brauer-Allee für Lastwagen und Autos Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge
© Foto: Bodo Marks/dpa/picture-alliance

Die Polizei hat bei Großkontrollen in Hamburg über 600 Fahrzeuge überprüft. 173 Fahrer wurden mit älteren Dieselfahrzeugen erwischt.

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Hamburg. In den sechs Wochen seit Inkrafttreten der bundesweit ersten Dieselfahrverbote zur Luftreinhaltung in Hamburg hat die Polizei 173 Fahrer erwischt. In vier Großkontrollen seien 603 Lastwagen und Autos überprüft worden, sagte ein Polizeisprecher. Die Kontrollen fanden zwischen dem 21. und 26. Juni 2018 statt. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es weitere Großkontrollen geben werde, sagte der Sprecher.

Darüber hinaus werden Fahrzeuge im Rahmen der normalen Verkehrskontrollen überprüft. Nicht erhoben wird nach Angaben der Polizei allerdings, wie viele Verfahren wegen des Dieselfahrverbots bislang insgesamt eingeleitet wurden, also basierend auf Großkontrollen und normalen Überprüfungen.

Seit Mittwoch steht fest, dass es ab Jahresbeginn 2019 auch in Stuttgart Fahrverbote für ältere Diesel-Autos geben wird. Wie dort kontrolliert werden soll, ist noch nicht klar. Innenministerium und Stadtverwaltung konnten zunächst nicht genau erklären, wie man die Einhaltung der Verbote organisieren will.

 Seit dem 21. Juni wird kassiert

In Hamburg gelten bereits seit dem 31. Mai an der Stresemannstraße für Lastwagen und an der Max-Brauer-Allee für Lastwagen und Autos Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge. Zuerst gab es bei den Kontrollen lediglich Verwarnungen und Informationen, wenn die Euro-Schadstoffnorm 6 nicht erfüllt wurde. „Seit dem 21. Juni wird gebührenpflichtig sanktioniert“, sagte der Polizeisprecher.

Die Stadt will mit den Fahrverboten die Stickoxidbelastung der Luft senken. An beiden Straßenabschnitten befinden sich Luftmessstationen. Der Stickoxid-Grenzwert war dort in den vergangenen Jahren regelmäßig überschritten worden. Bei Verstößen werden für Autofahrer 20 Euro und für Lastwagenfahrer 75 Euro fällig.  (dpa)

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