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Schwertransporte in Belgien: Regierung plant neue Vorschriften

04.06.2010 09:49 Uhr
Schwertransport, Straße
In Belgien gibt es derzeit landesweit rund 400 Schwertransport-Fachbetriebe
© Foto: Eckhard-Herbert Arndt

Künftig sollen verstärkt private Sicherheitsdienste statt Polizei die Schwertransporte begleiten

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Brüssel. Für die Durchführung von Schwertransporten in Belgien zeichnen sich im zweiten Halbjahr 2010 tief greifende Veränderungen ab. Darauf weisen die beiden belgischen Güterkraftverkehrsverbände TLV (Transport en Logistiek Vlaanderen) sowie  Febetra mit großer Besorgnis hin. So plane die belgische Regierung eine Neuregelung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Durchführung von Lkw-Schwertransporten. Statt der heute noch üblichen Polizeibegleitung von Sondertransporten sollen in Zukunft verstärkt private Sicherheitsdienste die Schwergutbeförderungen eskortieren.

"Wir haben zwar  nichts gegen die angestrebte Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften und den verstärkten Einsatz auch von privatem Sicherungspersonal", betont Lode Verkinderen, TLV-Geschäftsführer, gegenüber der VerkehrsRundschau. Was allerdings erhebliche  Bauchschmerzen bereite, seien einerseits der enorme Zeitdruck, mit dem die Vorschriftenanpassung durchgesetzt werden solle und zweitens auch konkrete Inhalte, bemängelt Verkinderen. "Belgien übernimmt in der zweiten Jahreshälfte den EU-Ratsvorsitz. Das bedeutet unter anderem: Die  heute schon knappen, verfügbaren Polizeikräfte werden vollauf mit staatlichen Sicherungsmaßnahmen der vielen Zusammenkünfte zu tun haben, die  mit dem EU-Ratsvorsitz einher gehen. Für Schwertransporte steht dann einfach kein Polizeipersonal mehr zur Verfügung."

Kritik: Neuregelung begünstigt die "Großen der Branche"

Daher wolle die Regierung ihr Problem "auf Kosten von weiten Teilen der mittelständischen Transportbranche lösen". Verkinderen kritisiert, dass die Novellierung der Vorschriften "durchgedrückt" werden soll, ohne dass zuvor über alle Aspekte mit dem Verkehrsgewerbe gesprochen wurde. Der jetzt vorliegende Gesetzesvorschlag begünstigt aus Sicht der beiden Verbände eindeutig die "Großen der Branche".

Die geplante, neue Vorschrift sieht unter anderem vor, dass  ein Unternehmen, das Transportbegleitung durchführt, über mindestens drei Fahrzeuge sowie drei fest angestellte Begleiter verfügen muss. Letztere müssen künftig über eine Qualifikation als Fachkraft für Schutz und Sicherheit verfügen. Eine Qualifikation, die derzeit nur von Sicherheitsdiensten nachgefragt werde, die im Objekt- und Personenschutz tätig sind. Verkinderen verweist darauf, dass es bei einer klassischen Schwertransportbegleitung auf diese Qualifikationen nun gar nicht ankomme, sondern dass es rein um allgemeinen Verkehrssicherungsmaßnahmen während des Transportes geht.

Ein drittes Begleitfahrzeug können sich viele Unternehmen aus Kostengründen nicht leisten

Auf Unverständnis im klein- und mittelständisch geprägten belgischen Transportgewerbe stößt auch die geplante, vorgeschriebene Aufstockung der Anzahl der Begleitfahrzeuge. Verkinderen erinnert daran, dass die Masse der heute jährlich rund 20.000 Schwertransporte auf belgischen Straßen "mit einem beziehungsweise zwei Begleitfahrzeugen" durchgeführt werden, was ausreichend sei. Auf der Strecke blieben künftig als Folge der Neuordnung all jene Firmen, die maximal nur zwei Begleitfahrzeuge nebst Fahrern einsetzen und die sich ein drittes Fahrzeug aus Kostengründen nicht leisten können. Der TLV-Chef: "Es geht ja noch weiter. Wenn alles so kommt, wie es jetzt vorliegt, dann dürfen diese Betriebe noch nicht einmal das fehlende dritte Fahrzeug für den entsprechenden Transport anmieten." Die Folge: Ihnen werden damit die Aufträge wegbrechen, weil sie die gesetzlichen Auflagen nicht mehr erfüllen können. Lachender Dritter einer solchen Entwicklung seien die Großen und die privaten Sicherungsfirmen.

Verkinderen verweist darauf, dass die neuen Vorschriften auch ausländische Transportfirmen treffen werden, die entsprechende Schwertransporte von und nach Belgien durchführen. (eha)

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