Brüssel. Die EU-Kommission hat Deutschland erneut wegen der fehlenden Umsetzung von EU-Vorschriften zur Harmonisierung der Bahnsysteme in Europa gemahnt. Die Richtlinie 2011/18/EU, durch die ältere Gesetze zur so genannten Eisenbahninteroperabilität geändert werden, sei noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden, heißt es in der Begründung. Das hätte eigentlich bis 31. Dezember 2011 geschehen müssen. Wenn Deutschland auf diese Mahnung nicht reagiert bzw. die EU-Kommission weiter die Nicht-Umsetzung der Richtlinie feststellt, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Zu den Maßnahmen, die nicht umgesetzt wurden, gehört auch die Umrüstung des deutschen Schienennetzes auf das Europäische Signal- und Managementsystem ERTMS (European Rail Traffic Management System). ERTMS und die anderen Vorgaben aus der Richtlinie sollen den grenzüberschreitenden Verkehr von Zügen erleichtern. Die Bundesregierung weigert sich aus angeblichen Kostengründen, das deutsche Schienennetz auf ERTMS umzurüsten.
Neben Deutschland sind heute auch Frankreich, Polen und Portugal wegen der mangelhaften oder gar nicht erfolgten Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/18/EU erneut ermahnt worden. Auch ihnen drohen im nächsten Schritt Klagen vor dem EuGH. (kw)