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Schieneninfrastruktur: BMDV prüft alternative Finanzierungsmöglichkeit

30.09.2024 14:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bahn_Schieneninfrastruktur_Bagger
Überlegungen zu einem Infrastrukturfonds stünden noch am Anfang, erklärte das BMDV
© Foto: Deutsche Bahn AG/Stefan Wildhirt

Im Bundesverkehrsministerium prüft man, wie die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auf eine breitere Grundlage gestellt. Das „Moderne-Schiene-Gesetz“ ist derzeit in der Abstimmung.

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Nach Angaben der Bundesregierung ist derzeit der Gesetzesentwurf für das sogenannte „Moderne-Schiene-Gesetz“ in der Vorabstimmung. Ein Kabinettsbeschluss sei „noch in diesem Jahr zu erwarten“, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, berichten die Parlamentsnachrichten.

Zur Beantwortung der Frage nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten heißt es in der Antwort: Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) prüfe derzeit „ergebnisoffen“, wie die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auf eine erweiterte Grundlage gestellt werden kann. Ziel sei es, „mit verkehrspolitisch ausgereiften und haushalts- und finanzpolitisch tragfähigen Konzepten, die notwendige Planungssicherheit bei der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen zu schaffen“. Die Überlegungen zu einem Infrastrukturfonds stünden noch am Anfang, so dass sie im Wesentlichen auf die nächste Legislaturperiode gerichtet seien, wurde weiter mitgeteilt.

Zum Thema Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) schreibt die Regierung: Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag könnten grundsätzlich ausgewählte Einzelprojekte und Beschaffungen im Rahmen von ÖPP umgesetzt werden, soweit die jeweiligen Voraussetzungen, zu denen unter anderem Wirtschaftlichkeit und Transparenz zählen, erfüllt sind. Für die Finanzierung der Schieneninfrastruktur würden ÖPP-Modelle „ergebnisoffen“ geprüft.

Der vom BMDV geplante Infraplan werde derzeit erarbeitet, heißt es weiter. Ziel sei es, zum Ende des Jahres 2024 eine erste Fassung zu veröffentlichen, „mit der wichtige Abläufe und ausgewählte Funktionen des Infraplans praktisch erprobt werden“.

Nach der erstmaligen Erstellung des Infraplans soll den Angaben zufolge ab dem Jahr 2025 eine jährliche Fortschreibung entlang eines Regelprozesses erfolgen. Im Regelprozess sei die Einbindung des Verkehrs- und des Haushaltsausschusses des Bundestages im Anschluss an die sogenannte Rückschau vorgesehen, in welcher die Erreichung der Zielvorgaben für das jeweils vorangegangene Jahr evaluiert wird und welche als Absprungbasis für die Nachsteuerung im jeweils aktuellen Jahr dient, schreibt die Bundesregierung.

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