Bern. Das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) und SBB Cargo haben die Bedingungen regelt, unter denen die Güterverkehrstochter der Schweizerischen Eisenbahnen Gelder aus dem staatlichen Corona-Hilfspaket in Anspruch nehmen kann: SBB Cargo verzichtet demnach auf generelle Preiserhöhungen und führt die bestehenden Angebote im System-Wagenladungsverkehr nächstes Jahr weiter. Ausnahmen sind Angebotsanpassungen im Einvernehmen mit den Kunden. SBB Cargo verzeichnet nach eigenen Angaben infolge der Corona-Krise einen Verlust von 35 Millionen Franken.
Mit dem vom Parlament in der Herbstsession beschlossenen Gesetz zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Corona-Krise kann die Schweiz unter anderem Beiträge an Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr entrichten. Anrechenbar sind gemäß der Absichtserklärung, die das BAV und die SBB Cargo vergangene Woche unterzeichnet haben, Kosten aufgrund des Rückgangs des Transportvolumens sowie pandemiebedingte Mehrkosten, etwa für Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel, oder für die Neuplanung des Angebots. (ag)