Magdeburg. Viele Waren des täglichen Gebrauchs beziehungsweise Artikeln des Trockensortiments sollen ab sofort auch an Sonn- und Feiertagen transportiert werden dürfen. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt habe am Dienstag eine befristete Ausnahmegenehmigung beschlossen, teilte das Verkehrsministerium der „Deutschen Presse-Agentur“ mit. „Damit soll sichergestellt werden, dass auch weiterhin Lebensmittel, Hygieneartikel und medizinische Produkte im Einzelhandel in ausreichender Menge erhältlich sind“, heißt es.
Die Regelung gelte zunächst bis zum 31. August und beziehen sich auch auf Leerfahrten im Zusammenhang mit dem Transport von Artikeln des Trockensortiments. In einem schriftlichen Fahrauftrag sind laut der Landesregierung das amtliche Kennzeichen sowie Transportquelle und Transportziel auszuweisen. Die für den betreffenden Transport zu verladenen Güter seien einzeln und genau aufzuführen. Soweit bei Beförderungen in andere Länder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei, müsse diese dort eingeholt werden, hieß es. Am Nachmittag will die Landesregierung über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie informieren.
Das gilt bisher gemäß StVO
Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen nicht fahren. Das Verbot gilt nicht für den Transport frischer Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch und leicht verderblichem Obst und Gemüse.
Für die Überwachung der Straßenverkehrsordnung sind allein die Länder zuständig. Die Straßenverkehrsbehörden der Länder können laut Ministerium in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen vom Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilen. (dpa/ag)