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Regionale Feiertagsfahrverbote für Lkw erneut Thema

05.11.2019 14:09 Uhr
Regionale Feiertagsfahrverbote für Lkw  erneut Thema
Aus Sicht der FDP sind regionale Fahrverbote eine Belastung sowohl für die Lieferkette als auch die Lkw-Fahrer
© Foto: Christoph Hardt / Geisler-Fotopress / picture alliance

Die FDP thematisiert in einer Kleinen Anfrage die Vereinheitlichung von Feiertagen und Fahrverboten auf Bundesebene. Bereits vor zwei Monaten hatte das Bundesverkehrsministerium eine Bitte der Branchenverbände abgelehnt.

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Berlin. Feiertagsfahrverbote für Lkw thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage. Die Abgeordneten verweisen in der Vorlage darauf, dass das Feiertagsfahrverbot im Paragraph 30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt sei. Bislang gebe es für bundesuneinheitliche Feiertage drei regionale Lkw-Fahrverbote.

Aufgrund des Beschlusses der Landtage von Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag einzustufen, sei ein weiteres regionales Lkw-Fahrverbot zu erwarten, heißt es in dem Antrag. Für den Güterverkehr bedeuten die regionalen Fahrverbote aus Sicht der Liberalen eine Erschwernis, „insbesondere hinsichtlich der Lieferkette“ sowie eine Erhöhung der Kosten. Für die Fahrer selbst bedeuteten die regionalen Fahrverbote, „dass diese mehr Zeit auf Parkplätzen verbringen als unbedingt notwendig.“

Gefragt wird nun, ob von Seiten der Bundesregierung eine Novelle des Paragraphen 30 Absatz 3 StVO geplant ist, um somit die Möglichkeit einzuräumen, keine regionalen Fahrverbote bei bundesuneinheitlichen Feiertagen anzuordnen. Wissen wollen die Abgeordneten auch, wie hoch die wirtschaftlichen Kosten für Unternehmen sind, die durch die Verzögerung in der Lieferkette entstehen. Schließlich erkundigen sich die Liberalen bei der Bundesregierung, was aus ihrer Sicht gegen die Vereinheitlichung von Feiertagen und Fahrverboten auf Bundesebene spricht.

Bund will an Feiertagsfahrverboten festhalten

Die Transport- und Logistikverbände AMÖ, BIEK, BGL, BWVL und DSLV hatten zuvor bereits das Bundesverkehrsministerium gebeten, die bestehenden Lkw-Fahrverbote an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen für den Transitverkehr in die Bundesländer aufzuheben, für die dieser Tag kein Feiertag ist. Sie erhielten daraufhin im September eine Absage. Das Verkehrsministerium will an den Lkw-Fahrverboten an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen wie Fronleichnam, dem Reformationstag und an Allerheiligen sowie an Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Ordnung trotz Protests aus Güterverkehrsbranche festhalten. (fa/ag)

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KOMMENTARE


Thomas Frank

05.11.2019 - 19:25 Uhr

"Die Transport- und Logistikverbände AMÖ, BIEK, BGL, BWVL und DSLV hatten zuvor bereits das Bundesverkehrsministerium gebeten, die bestehenden Lkw-Fahrverbote an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen für den Transitverkehr in die Bundesländer aufzuheben, für die dieser Tag kein Feiertag ist." Jetzt will man auch noch an die letzte Bastion des Anstandes gehen! Mich wundert's nicht, dass kein junger Mensch diesen Job machen möchte!


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