Berlin. Die Bundesregierung will nach einem Medienbericht in Kürze eine Rechtsgrundlage für streckenbezogene Fahrverbote bei einer zu hohen Abgasbelastung in den Städten schaffen. Das kündigte das Bundesverkehrsministerium in der Antwort auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel an, die der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag) vorliegt.
„Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden“, wird Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) zitiert.
„Die Regelungen könnten bereits Eingang in die nächste StVO-Novelle finden, die derzeit im Hinblick auf die Schaffung von Parkbevorrechtigungen für das Carsharing erarbeitet wird und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.“ Und: „Damit wären künftig erstmals im Straßenverkehrsrecht auch streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub möglich.“ Fahrverbote könnten die Städte dann auch unabhängig vom Vorliegen eines Luftreinhalteplans anordnen.
Bund lässt sich weitere Maßnahmen offen
Die Bundesregierung hatte am Freitag mögliche Konsequenzen aus dem anstehenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten für Diesel-Autos offen gelassen. Es gelte abzuwarten, was das Gericht am Dienstag verkünden werde, sagte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer. Sie äußerte sich nicht konkret dazu, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eine „Blaue Plakette“ befürworten würde, mit der nur saubere Diesel Zufahrt in bestimmte Stadtgebiete bekommen könnten.
Am Bundesverwaltungsgericht geht es zentral darum, ob Städte Verbote eigenmächtig anordnen könnten oder dafür neue, bundeseinheitliche Regeln nötig wären – etwa eine Plakette. In vielen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte überschritten. Diesel sind eine Hauptursache. Das Umweltministerium pocht darauf, zur Schadstoffreduzierung zuerst Umbauten an älteren Diesel-Motoren auf Hersteller-Kosten durchzusetzen. (dpa/ag)