Berlin. Ein LKW muss heute im europaweiten Straßengütertransport bei verschiedenen Mautbetreibern registriert sein und mit mehreren elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet sein. Ziel des europäischen elektronischen Mautdienstes ist es, „die Entrichtung der Mautgebühren auf Grundlage eines einzigen Vertrages mit einem einzigen Anbieter von mautdienstbezogenen Leistungen mit nur einem Fahrzeuggerät in der gesamten Europäischen Union zu ermöglichen“.
Das „Kerngesetz“ für den Mautdienst soll ein überarbeitetes Mautsystemgesetz werden, schreibt die Regierung. Zusätzlich zur Aufhebung des bisherigen Mautsystemgesetzes sollen weitere Vorschriften an die Anforderungen des Mautdienstes angepasst werden. Das betreffe Regelungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 12. Juli 2011, das die Mauterhebung auf mautpflichtigen Bundesautobahnen und Bundesstraßen regelt, sowie Anpassungen der Lkw-Maut-Verordnung vom 24. Juni 2003. (kitz)